Ländliche Entwicklung – Waldbezogene Pläne: Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene

(Vorhabensart 8.6.2)
Gefördert wird die Verbesserung des Planungsinstrumentariums in der Forstwirtschaft.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

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Abwicklung / Antragstellung

Seit 01.07.2024 ist eine Antragstellung in dieser Vorhabensart im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2022 nicht mehr möglich.

Ab 01.07.2024 können Förderanträge für derartige Projekte in der Intervention 78-03  “Wissenstransfer für außerlandwirtschaftliche Themenfelder – Waldbewirtschaftungspläne auf betrieblicher Ebene (78-03)“ des Programms Ländliche Entwicklung 2023-2027 eingereicht werden.

Weitere Informationen zu den Fördermaßnahmen und zur Antragstellung finden Sie auf dem Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA).

Bis zum 30.06.2024 im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2022 eingereichte Projekte können noch umgesetzt und fertiggestellt werden. Die Einreichung eines Zahlungsantrages ist weiterhin möglich. Die Fristen für die Fertigstellung und Endabrechnung des Projektes finden Sie im jeweiligen Bewilligungsschreiben.

Alle bis zum 30.06.2024 gültig im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2020 eingereichten Anträge im Zuständigkeitsbereich der Bewilligenden Stelle Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, die bis zum nachstehend angeführten Stichtag die Unterlagen vollständig nachreichen, können beim nächsten Auswahlverfahren mit Stichtag 10.07.2024 berücksichtigt werden.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: