Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (SPW) im Zeitraum 01.01.2024-31.12.2026

Investitionsförderung für Unternehmen, die für das beantragte Investitionsvorhaben einen aws erp-Kredit für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland auf Basis der Richtlinie für aws erp-Kredite mit „Gründer-Sonderkonditionen“ erhalten.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die ein Investitionsvorhaben mit förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten zwischen 20.000,00 Euro und 500.000,00 Euro realisieren und für dieses Investitionsvorhaben von der Austria Wirtschaftsservice GmbH(AWS)/dem erp-Fonds einen aws erp-Kredit für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland auf Basis der Richtlinie für aws erp-Kredite mit „Gründer-Sonderkonditionen“ erhalten.

Was wird gefördert?

Kosten für Maßnahmen, die im Rahmen eines aws erp-Kredites für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland auf Basis der Richtlinie für aws erp-Kredite förderbar sind.

Wie wird gefördert?

Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen/Zinsenzuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details zur Landesförderung sind aus den unten angeführten Richtlinien zu entnehmen.

Formular

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