Wer wird gefördert?
Unternehmen, die ein Investitionsvorhaben mit förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten zwischen 20.000,00 Euro und 500.000,00 Euro realisieren und für dieses Investitionsvorhaben von der Austria Wirtschaftsservice GmbH(AWS)/dem erp-Fonds einen aws erp-Kredit für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland auf Basis der Richtlinie für aws erp-Kredite mit „Gründer-Sonderkonditionen“ erhalten.
Was wird gefördert?
Kosten für Maßnahmen, die im Rahmen eines aws erp-Kredites für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland auf Basis der Richtlinie für aws erp-Kredite förderbar sind.
Wie wird gefördert?
Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen/Zinsenzuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die näheren Details zur Landesförderung sind aus den unten angeführten Richtlinien zu entnehmen.
Formular
-
Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (SPW) (LWLD-Wi/E-92)
Beantragung über Wirtschaftsportal Oberösterreich