Rohstoff- und Ressourcenmanagement in Betrieben

Ziel dieser Förderung ist die Forcierung der Einführung von Rohstoffmanagementsystemen in Betrieben sowie Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen.

Wer wird gefördert?

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Hinweis: Nicht gefördert werden, gemäß Artikel 1 AGVO, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, und Unternehmen in Schwierigkeiten.

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur signifikanten Reduktion des Rohstoffverbrauches bei gleichbleibender Produktivität im Zuge bestehender Produktionsverfahren und unter Beibehaltung der Funktionalität des Produkts insbesondere

  • Optimierung von Produktionsprozessen (z.B. durch reduzierten Verschnitt)
  • Minderung der Materialverluste durch verbesserte Qualität bzw. gleichmäßige Qualität (Reduktion von Ausschuss etc.)
  • optimierte Konstruktion und ressourcenschonendes Design (Ecodesign)
  • verbessertes Werkstoffrecycling
  • Investitionen in innovative Dienstleistungskonzepte zur Steigerung der materiellen Ressourceneffizienz wie z.B.:
    • Chemikalienleasing
  • Investitionen zur Erzielung unmittelbarer Umwelteffekte durch den Einsatz von Produkten auf Basis nachwachsender Rohstoffe wie z.B.:
    • Flachs und Hanfdämmstoffe
    • Strohdämmstoffe
    • biologisch abbaubare Kunststoffe
    • naturfaserverstärkte Kunststoffe
    • Lösungsmittel auf Milchsäurebasis
    • Rapsöl als Bindemittel im Straßenbau
    • technische Bioöle auf Pflanzenölbasis
    • Farben und Lacke auf Pflanzenölbasis
    • Druckfarben auf Pflanzenölbasis

Wie wird gefördert?

Bis 30 Prozent und allfällige Zuschläge der von der Kommunalkredit Public Consulting gewährten Bundesförderung.

Die Förderung ist pro Einzelfall mit maximal 100.000 Euro limitiert.

Hinweis: Das Land Oberösterreich kann nur Förderungen bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gemäß Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewähren. Sollten mit der gewährten Bundesförderung die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits erreicht werden, so können keine zusätzlichen Landesförderungsmittel gewährt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Allgemeine Kriterien

  • Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Landesförderstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich, Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, jeweils in der geltenden Fassung.

Technische Kriterien:

Alle sonstigen (technischen) Auflagen und Kriterien des Bundes gelten auch sinngemäß für die Landesförderung.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zusammenstellung über den Online-Antrag des Bundes

Hinweis: Leiten Sie uns die von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt sofort weiter.

Weitere Unterlagen sind erst zum Zeitpunkt der Berechnung der Landesförderung nachzureichen.

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Antragstellung

Die Zusammenstellung über den Online-Antrag des Bundes ist VOR der ersten rechts-verbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, und mit der Angabe über die Höhe der für das Vorhaben gesamten benötigten öffentlichen Finanzierung zu stellen. Die notwendigen Unterlagen für die Berechnung der Förderhöhe sind in Abstimmung mit der Förderstelle zielgerichtet je nach Maßnahme elektronisch zu übermitteln. 

Beurteilung

Die MitarbeiterInnen des Förderungsteams prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird nach Auszahlung der Bundesförderung (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) ein Fördervorschlag erarbeitet.

Genehmigung

Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied oder die Landes-regierung wird Ihnen eine Förderungserklärung, mit dem Ersuchen um Unterzeichnung, übermittelt.

Auszahlung

Nach Retournierung der Förderungserklärung wird der gewährte Förderungsbetrag auf Ihre angegebene Kontoverbindung angewiesen.

Rechtsgrundlage

  • Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich
  • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L187, vom 26. Juni 2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 ABl. Nr. L 167 vom 30.6.2023
  • KMU-Definition: Empfehlung der Europäischen Kommission

Laufzeit

1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: