Hinweis: Gefördert werden nur Maßnahmen, deren Antragstellung vor Beginn der Maßnahmenumsetzung erfolgt ist!
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes eine Alm im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben.
Wie wird gefördert?
Bäuerliche Kleinarchitektur auf Almen in regionaltypischer Holzbaubauweise (z.B. Holzdach, Holzdachrinne, Schindelmantel, Holzzaun, Tränkewassertrog) | 60% der anrechenbaren Gesamtkosten gemäß den pauschalierten Einheitskosten |
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Alm ist im Almbuch gemäß OÖ Alm- und Kulturflächenschutzgesetz verzeichnet oder es liegen die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Almkataster vor.
- Die Alm ist mit Weidevieh bestoßen oder soll gemäß einem nachvollziehbaren Betriebskonzept wieder bestoßen werden.
- Die baulichen Investitionsmaßnahmen sind spätestens ein Jahr nach der Projektgenehmigung zu beginnen und spätestens drei Jahre nach der Genehmigung fertig zu stellen.
Abwicklung / Antragstellung
- Die Abwicklung erfolgt durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Ländliche Neuordnung.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Förderungen können nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt werden.
- Für die widmungsgemäße Verwendung der Beihilfe ist ein geeigneter Nachweis in Form einer Fotodokumentation vor- und nach der Maßnahme und eine entsprechende Planskizze über Ausmaß und Lage der Maßnahme beizubringen.
Formular
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Almschutz und Almentwicklung (LWLD-LNO/E-1)
Antrag auf Förderung
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Förderungserklärung (FinD/E-2) Herunterladen .
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Errichtung von „Traditionellen Holzbaumaßnahmen“ (LWLD-LNO/E-1e)
Technisches Maßnahmenblatt 5 – Durchführungsbestätigung und Antrag auf Zahlung
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