Hinweis: Gefördert werden nur Maßnahmen, deren Antragstellung vor Beginn der Maßnahmenumsetzung erfolgt ist!
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes eine Alm im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben.
Wie wird gefördert?
Errichtung von Wegen zur äußeren Erschließung von Almen (bis zum Almzentrum) | 65% |
Instandsetzung von Wegen | 50% |
Errichtung von Wegen zur inneren Erschließung von Almen | 55% |
notwendige Helikoptertransporte | 80% |
Abgeltungsbeiträge für den Einkauf in nicht geförderte bestehende Bringungsanlagen | 50% |
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Alm ist im Almbuch gemäß OÖ Alm- und Kulturflächenschutzgesetz verzeichnet oder es liegen die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Almkataster vor.
- Die Alm ist mit Weidevieh bestoßen oder soll gemäß einem nachvollziehbaren Betriebskonzept wieder bestoßen werden.
- Die Förderung wird erst nach Vorliegen aller erforderlichen behördlichen und privatrechtlichen Bewilligungen und Atteste ausbezahlt.
- Baumaßnahmen auf Almflächen sind grundsätzlich landschaftsgerecht und umweltschonend auszuführen.
Abwicklung / Antragstellung
- Die Organisation der Antragstellung und die Abwicklung erfolgt durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Ländliche Neuordnung.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Förderungen können nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt werden.
- Für die widmungsgemäße Verwendung der Beihilfe ist ein geeigneter Nachweis beizubringen.
- Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt.
Formular
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Almschutz und Almentwicklung (LWLD-LNO/E-1)
Antrag auf Förderung
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Förderungserklärung (FinD/E-2) Herunterladen .
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Nachweis der unbaren Arbeitseigenleistungen (LWLD-LNO/E-1c)
Technisches Maßnahmenblatt 3
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Nachweis über die Verwendung von eigenem Material (LWLD-LNO/E-1d)
Technisches Maßnahmenblatt 4
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