Ausgenommen sind die Glücksspielautomaten in konzessionierten Casinos sowie elektronische Lotterien über zentralseitig vernetzte Terminals – Video Lotterie Terminals (VLT) in VLT-Outlets.
Folgenden Unternehmen wurde eine Bewilligung erteilt:
- Excellent Entertainment AG für die Ausspielung von 450 Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung (nur in Standorte mit aufrechter Gastgewerbeberechtigung).
- Admiral Casinos & Entertainment AG sowie der
- PA Entertainment & Automaten AG für die Ausspielung mit je 363 Glücksspielautomaten in Automatensalons.