Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ sind und Investitionen in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätigen.
Förderbarer Personenkreis
Personen, die während der gesamten Schulungsdauer in einer oberösterreichischen Betriebsstätte vollversicherungspflichtig beschäftigt oder karenziert sind (mit Ausnahme der Bildungskarenz) und folgender Zielgruppe angehören:
- Männer unter 50 Jahre (zu Kursbeginn) mit einer Ausbildung höher als Pflichtschulabschluss
- Frauen unter 50 Jahre (zu Kursbeginn) mit höherer Ausbildung (z.B. Matura [ausgenommen AHS-Matura], Berufsreifeprüfung, Meisterprüfung, abgeschlossenes Studium…)
- Alle Personen in Weiterbildung, wenn die Kursdauer weniger als 16 Stunden beträgt
Was wird gefördert?
Kurs- und Prüfungskosten für Weiterbildungen, die bis 31.12.2026 beginnen, sofern die gesamten Kosten vom antragstellenden Unternehmen getragen werden. Die Kurskosten (ohne Prüfungskosten) müssen mindestens 250 Euro pro Kurs und Teilnehmerin oder Teilnehmer betragen.
Wie wird gefördert?
- 50 Prozent der Kosten für Weiterbildungen exklusive Umsatzsteuer (bis zu max. 5.000 Euro pro Person in einem Kalenderjahr)
- zusätzlich 10 Prozent für Personen mit Behinderung ab einem Grad von mindestens 50 Prozent
Abwicklung / Antragstellung
Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie müssen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme über das Wirtschaftsportal Oberösterreich mit dem dafür vorgesehenen Formular und der darin angeführten Beilagen beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden. Alle weiteren erforderlichen Unterlagen sind bis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsende nachzureichen.
Formular
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Innovative Skills für KMUs (LWLD-Wi/E-70)
Beantragung über Wirtschaftsportal Oberösterreich