Wer wird gefördert?
Physische und juristische Personen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften. Anträge können demnach Unselbständige, Firmen, Selbständige, Landwirte, Pensionisten, Vereine, Religionsgemeinschaften usw., welche an ihren landwirtschaftlichen Kulturen einen Schaden durch ein Elementarschadensereigniss erlitten haben, stellen.
Was wird gefördert?
Ein entstandener Schaden an landwirtschaftlichen Kulturen die nicht bei der Österreichischen Hagelversicherung VVaG versicherbar sind.
Wie wird gefördert?
Die Förderung kann in Form einer einmaligen nicht rückzahlbaren Beihilfe gewährt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die betroffene landwirtschaftliche Kultur darf nicht versicherbar sein.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag auf eine Beihilfe für Katastrophenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen (56e) ist über die / das zuständige Gemeinde / Magistrat innerhalb von 14 Tagen nach Schadenseintritt bzw. Kenntniserhalt beim Katastrophenfonds einzubringen. Antragsformulare liegen auch bei den Gemeinden, Magistraten, den Bezirkshauptmannschaften auf.
Formular
-
Schäden durch Naturkatastrophen an landwirtschaftlichen Kulturen – Katastrophenfonds (56e) (LWLD-LFW/E-41)
Für nicht versicherbare Schäden durch die OÖ Hagelversicherung - Antrag auf Gewährung von Beihilfen
Herunterladen .