Unter „Drohnen“ werden landläufig ferngesteuerte, unbemannte Fluggeräte (z.B. Multicopter) verstanden. Schrittweise beginnend mit 01.07.2020 trat eine EU-Verordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 vom 24. Mai 2019) in Kraft, die genaue Regelungen für den Betrieb von Drohnen festlegt. Insbesondere werden Betriebskategorieren für Drohnen, Registrierungspflichten für Betreiber, Mindestalter und Kompetenzanforderungen für Piloten bestimmt.
Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf einer Drohne, welche Voraussetzungen beim Betrieb der Drohne zu erfüllen sind!
Weitere Informationen zum Betrieb von Drohnen finden Sie unter den unten angeführte Links.
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