Oö. Gründerfonds – „Start-Up-Beteiligung“ für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024

Erleichterung der Eigenkapitalaufbringung für Unternehmensgründungen und -übernahmen.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die die Jungunternehmereigenschaft im Sinne der Richtlinien besitzen.

Was wird gefördert?

  • materielle und immaterielle Investitionen (soweit steuerlich anerkannt)
  • Umlaufvermögen
  • Anlaufkosten für max. das erste halbe Geschäftsjahr

Wie wird gefördert?

Die Förderung („De-minimis-Beihilfe“) besteht in der Gewährung einer stillen Beteiligung mit handels-rechtlichen Eigenkapitaleigenschaften.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details zur Landesförderung sind aus den unten angeführten Richtlinien zu entnehmen.

Abwicklung / Antragstellung

Das  Förderansuchen ist vor Beginn der Projektdurchführung entweder im Wege der Hausbank oder direkt bei der unten angeführten Adresse einzureichen:

 

OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (UBG)

4020 Linz, Bethlehemstraße 3

Tel.   0732-777800-0,

Fax   0732-777800-40,

Internet: http://www.kgg-ubg.at

E-mail:   office@kgg-ubg.at

 

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: