Wer wird gefördert?
Unternehmen, die die Jungunternehmereigenschaft im Sinne der Richtlinien besitzen.
Was wird gefördert?
- materielle und immaterielle Investitionen (soweit steuerlich anerkannt)
- Umlaufvermögen
- Anlaufkosten für max. das erste halbe Geschäftsjahr
Wie wird gefördert?
Die Förderung („De-minimis-Beihilfe“) besteht in der Gewährung einer stillen Beteiligung mit handels-rechtlichen Eigenkapitaleigenschaften.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die näheren Details zur Landesförderung sind aus den unten angeführten Richtlinien zu entnehmen.
Abwicklung / Antragstellung
Das Förderansuchen ist vor Beginn der Projektdurchführung entweder im Wege der Hausbank oder direkt bei der unten angeführten Adresse einzureichen:
OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (UBG)
4020 Linz, Bethlehemstraße 3
Tel. 0732-777800-0,
Fax 0732-777800-40,
Internet: http://www.kgg-ubg.at
E-mail: office@kgg-ubg.at
Weiterführende Informationen