Förderung von Breitbandanschlüssen für landwirtschaftliche Betriebe

Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die Investitionen von landwirtschaftlichen Betrieben in deren Breitbandversorgung zu fördern, um die Verbesserung von ultraschnellen Internetverbindungen in Oberösterreich voranzutreiben.

Wer wird gefördert?

Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben mit Betriebssitz in Oberösterreich, die im INVEKOS mit selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen erfasst sind.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden die einmaligen Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband Glasfaser-Internet-Anschlüssen ausschließlich auf Glasfaserbasis (Fiber To The Home (FTTH)).
  • Ausgangspunkt dieser Errichtung und Herstellung ist der nächstgelegene Point of Presence (POP) des FTTH-Zugangs-Providers (Leitungsprovider oder Internetprovider), Endpunkt ist bis zur Endkundenübergabeschnittstelle (auf Basis Ethernet).

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung der Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband-Glasfaser-Internet-Anschlüssen beträgt max. 50 Prozent der einmaligen vom Förderwerber getragenen Errichtungs- und Herstellungskosten.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 3.000 Euro pro Standort des Förderwerbers.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der spätest mögliche Zeitpunkt für die Einreichung eines Antrages ist der 31.03.2025.
  • Der Anschluss muss mittels Glasfaser (FTTH) realisiert werden und technisch einen Ausbau der Anschlussbandbreite auf mindestens 1 Gbit/s symmetrisch dediziert für den Förderwerber (kein Sharing mit anderen Kunden, keine Überbuchung des Anschlusses) ohne zusätzliche Leistungsbauarbeiten ermöglichen.
  • Der hergestellte Internetzugang muss für den Förderwerber zum Abnahmezeitpunkt eine realisierte Mindestbandbreite von 30 Mbit/s im Download und 10 Mbit/s im Upload symmetrisch ohne Überbuchung bis zum POP des Zugangsproviders aufweisen.
  • Der hergestellte Internetzugang muss ohne technische Änderungen und Endkundenseite jederzeit auf eine Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch hochrüstbar sein (nur durch Umprovisionierung auf Providerseite).
  • Der hergestellte Internetzugang muss ohne technische Änderungen auf der Leitungsseite auf eine Bandbreite von 1000 Mbit/s symmetrisch hochrüstbar sein.
  • Die Übergabeschnittstelle zum Endkunden muss als normierte Ethernet-Schnittstelle nach IEEE802.3 Standard mit mindestens 100 Mbit/s full-duplex realisiert sein.
  • Die Mindestvertragslaufzeit für den hergestellten Anschluss muss ab Abnahme mindestens 24 Monate betragen.
  • Die Kosten für die Errichtung und Herstellung des Anschlusses müssen mind. 500 Euro betragen.
  • Nicht förderbar sind laufende monatliche Kosten für den Unterhalt, Betrieb bzw. Nutzung des FTTH-Zugangs (z. B. monatliche Internetproviderkosten, Stromkosten, Wartungskosten für Router/Leitung/ ... etc.) oder nachträglich anfallende Kosten zur Erhöhung der Anschlussbandbreite (Upgrades).

Abwicklung / Antragstellung

  • Der Antrag kann online gestellt werden. Zum Onlineantrag gelangen Sie über den untenstehenden Button.
  • Gemeinsam mit dem Antrag sind als Verwendungsnachweis die Rechnung (mit Angabe der Leistung) und der Zahlungsnachweis (Kopie) vorzulegen. 
  • Bei Bedarf kann ein PDF-Formular bzw. ein Förderantrag in Papierform bei der zuständigen Abteilung Land- und Forstwirtschaft angefordert werden (siehe Kontaktraster am Ende der Seite). Ein solches kann bei Bedarf auch für die alte Förderung nach der Richtlinie "Ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet (FTTH) für Betriebe" angefordert werden.

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: