Förderung von Breitbandanschlüssen für landwirtschaftliche Betriebe

Ziel dieser Fördermaßnahme ist es die Breitbandversorgung landwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern und die Anschlussdichte bei den Betrieben auch in peripheren ländlichen Räumen zu erhöhen.

Wer wird gefördert?

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit mindestens 3 ha landwirtschaftliche Fläche. Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaus sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues müssen über einen eigenen Einheitswert oder einen Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert verfügen.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden die einmaligen Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband Glasfaser-Internet-Anschlüssen ausschließlich auf Glasfaserbasis (Fiber To The Home (FTTH)).
  • Ausgangspunkt dieser Errichtung und Herstellung ist der nächstgelegene Point of Presence (POP) des FTTH-Zugangs-Providers (Leitungsprovider oder Internetprovider), Endpunkt ist bis zur Endkundenübergabeschnittstelle (auf Basis Ethernet).

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung der Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband-Glasfaser-Internet-Anschlüssen beträgt max. 50 Prozent der einmaligen vom Förderwerber getragenen Errichtungs- und Herstellungskosten.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 3.000 Euro pro Antragsteller und Betriebsstandort. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Diese Fördermaßnahme beginnt mit 01.01.2025 und endet am 31.12.2027 (Datum von Rechnung und Zahlungsnachweis). Der spätest mögliche Zeitpunkt für die Einreichung eines Antrages ist der 31.03.2028.
  • Der Anschluss muss mittels Glasfaser (FTTH) realisiert werden und technisch einen Ausbau der Anschlussbandbreite auf mindestens 1 Gbit/s symmetrisch dediziert für den Förderwerber (kein Sharing mit anderen Kunden, keine Überbuchung des Anschlusses) ohne zusätzliche Leistungsbauarbeiten ermöglichen.
  • Der hergestellte Internetzugang muss für den Förderwerber zum Abnahmezeitpunkt eine realisierte Mindestbandbreite von 30 Mbit/s im Download und 10 Mbit/s im Upload symmetrisch ohne Überbuchung bis zum POP des Zugangsproviders aufweisen.
  • Der hergestellte Internetzugang muss ohne technische Änderungen und Endkundenseite jederzeit auf eine Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch hochrüstbar sein (nur durch Umprovisionierung auf Providerseite).
  • Der hergestellte Internetzugang muss ohne technische Änderungen auf der Leitungsseite auf eine Bandbreite von 1000 Mbit/s symmetrisch hochrüstbar sein.
  • Die Übergabeschnittstelle zum Endkunden muss als normierte Ethernet-Schnittstelle nach IEEE802.3 Standard mit mindestens 100 Mbit/s full-duplex realisiert sein.
  • Die Mindestvertragslaufzeit für den hergestellten Anschluss muss ab Abnahme mindestens 24 Monate betragen.
  • Die Kosten für die Errichtung und Herstellung des Anschlusses müssen mind. 500 Euro betragen.
  • Nicht förderbar sind laufende monatliche Kosten für den Unterhalt, Betrieb bzw. Nutzung des FTTH-Zugangs (z. B. monatliche Internetproviderkosten, Stromkosten, Wartungskosten für Router/Leitung/ ... etc.) oder nachträglich anfallende Kosten zur Erhöhung der Anschlussbandbreite (Upgrades).

Abwicklung / Antragstellung

  • Der Antrag kann online gestellt werden. Zum Onlineantrag gelangen Sie über den untenstehenden Button.
  • Gemeinsam mit dem Antrag sind als Verwendungsnachweis die Rechnung(en) (mit Angabe der Leistung), die Zahlungsnachweise (Kopie) und eine Produktbeschreibung des Internet-Zugangsproduktes vorzulegen. Die beigelegten Unterlagen müssen eine aufgeschlüsselte Darstellung der Errichtungs- und Herstellungskosten, eine Information mit technischen Details zum hergestellten Anschluss (u.a. kml-Übersichtsplan) und die Mindestvertragslaufzeit des Internetanschlusses enthalten. 
  • Bei Bedarf kann ein PDF-Formular bzw. ein Förderantrag in Papierform bei der zuständigen Abteilung Land- und Forstwirtschaft angefordert werden (siehe Kontaktraster am Ende der Seite).

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: