Der Haushaltsplan der EU wird jährlich auf Vorschlag der Europäischen Kommission von den Regierungen der Mitgliedsstaaten – vertreten im Rat der EU – sowie vom Europäischen Parlament gemeinsam beschlossen. Eingebunden ist der jährliche Haushaltsplan in einen ebenfalls gemeinsam beschlossenen mehrjährigen Finanzrahmen (dzt. 2014-2020), welcher die jährlichen Höchstbeträge für die verschiedenen Politikbereiche ausgeben darf, vorgibt.
Jeder Mitgliedsstaat trägt mit einem bestimmten Prozentsatz seines Bruttonationaleinkommens sowie Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben zum Haushalt der EU bei. Der Haushalt der EU ist immer ausgeglichen – die Europäische Union darf sich im Gegensatz zu den Mitgliedsstaaten nicht verschulden.
Die Haushaltsmittel werden in der Folge in unterschiedlichste Maßnahmen investiert. Die beiden größten Ausgabepositionen der EU sind jene für die Landwirtschaftspolitik und für die Regionalpolitik.
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