Wer wird gefördert?
Fischereireviere sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischwässern
Was wird gefördert?
der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern
Wie wird gefördert?
nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Landesmitteln (Auszahlungsuntergrenze 70,00 Euro)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Äschengewässer
- Schonung des Äschenbestandes
- Besatz mit heimischen Äschen
- Vorlage von Originalrechnungen und -zahlungsbelegen, bei online-Buchungen ist die Überweisung durch die Umsatzliste, einen Kontoauszug oder eine Bankbestätigung nachzuweisen.