Steigenlassen von Kleinluftballonen

Voraussetzungen für das Steigenlassen einer größeren Zahl von Kleinluftballonen

Im Umkreis von 15 000 m um den Flugplatzbezugspunkt dürfen mehr als 30 Kleinluftballone, sonst mehr als 100 Kleinluftballone nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes steigen gelassen werden, wenn die Kleinluftballone Steighöhen von mehr als 100 m ermöglichen.

Der Antrag auf Bewilligung zum Steigenlassen von Kleinluftballonen ist beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, einzubringen (für die Erteilung der Bewilligung fallen Gebühren in der Höhe von mindestens 36,10 Euro an).

Das Steigenlassen von Fesselballonen, Drachen und Kleinluftballonen innerhalb von Sicherheitszonen und unterhalb von Sicherheitszonen ist jedoch verboten.
 

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