Wer wird gefördert?
Die kulturelle Filmförderung bezieht sich speziell auf den künstlerischen Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Experimental- und Animationsfilm und richtet sich in erster Linie an Oö. Filmschaffende. Darüber hinaus werden Filme gefördert, die sich inhaltlich auf innovative Weise mit dem Land Oberösterreich auseinandersetzen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projektentwicklung, Herstellung und die Verwertung (z.B.: DVD- Produktion, Festivalteilnahme, etc.) von Filmprojekten. Eine Verwertungsförderung ist nur dann möglich, wenn keine Projektentwicklungs- und/oder Herstellungsförderung bezogen wurde.
Wie wird gefördert?
- Zu den förderbaren Kosten zählen alle Kosten im Zusammenhang mit der Projektentwicklung bzw. Herstellung oder Verwertung von Filmen (DVD-Herstellung, Aufbereitung für Festivalteilnahmen, Plakatdruck, etc.; keine reinen Reisekostenzuschüsse).
- Verpflegungskosten können in einem plausiblen Rahmen anerkannt werden, sofern ein direkter Projektbezug besteht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Hauptwohnsitz von Regisseurin/Regisseur und/oder Drehbuchautor/Drehbuchautorin in Oberösterreich (Ausnahme: Kulturpreisträgerinnen und Kulturpreisträger des Landes Oberösterreich), oder
- Sitz der Filmproduktionsfirma in Oberösterreich, oder
- eindeutiger und vorrangiger inhaltlicher Oberösterreichbezug des Projekts (mindestens 50% der Laufzeit oberösterreichische Themen)
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Der Drehort alleine ist nicht ausreichend für eine Förderbasis.
- Professionalität und Fachkompetenz der hauptverantwortlichen Personen
- schlüssiger Verwertungsplan
Keine Förderbasis besteht für rein kommerzielle Projekte wie Werbefilme, Imagefilme, Auftragsproduktionen, reine Konzert- oder Bühnenmitschnitte, journalistische Arbeiten, Musikvideos, sowie Amateurprojekte. Universitäre Abschlussfilme, Abschlussfilme im Rahmen einer Fachhochschulausbildung oder andere Filmprojekte, die im Rahmen der Ausbildung durchgeführt werden, können im Bereich der Nachwuchsfilmförderung eingereicht werden.
Bewertungskriterien der Oö. Filmkommission
- Unmittelbarer und vorrangiger Oberösterreichbezug:
- Hauptwohnsitz von Regisseur/Regisseurin und/oder Drehbuchautor/Drehbuchautorin in Oberösterreich
oder
- Sitz der Filmproduktionsfirma in Oberösterreich
oder
- Eindeutiger und überwiegender inhaltlicher Oberösterreichbezug des Projekts. Dabei ist der Drehort allein nicht ausreichend für eine Förderbasis. Die Wiedererkennbarkeit Oberösterreichs im Film muss über weite Strecken der Laufzeit gegeben sein.
- Stärkung der oö. Filmszene und des Filmstandorts Oberösterreich
- Übereinstimmung mit der OÖ Landes-Tourismusstrategie
- Filmische Umsetzung (Inhaltsgerechter und stimmiger Einsatz der filmischen Gestaltungsmittel, Einbeziehung der Schauplätze, Zeichnung der Charaktere, etc.)
- Alleinstellungsmerkmale des Projekts, entweder auf inhaltlicher Ebene oder aufgrund des eigenständigen Zugangs
- Gesellschaftliche Relevanz des Themas
- Professionalität und Fachkompetenz der mitwirkenden Personen
- Beachtung von Diversität und der Gleichstellung von Frauen und Männern (Repräsentation im Filmprojekt, Ausgestaltung des Stabs, geschlechtergerechte bzw. inklusive Sprache bei den Einreichunterlagen, etc.)
- Wertschöpfungsanteil in Oberösterreich
- Nationaler bzw. internationaler Verwertungsplan (inkl. Marketingkonzept)
Abwicklung / Antragstellung
Anträge mit einer beantragten Förderhöhe bis einschließlich 15.000 Euro können in der Einreichphase für Projekte in der Abteilung Kultur eingebracht werden.
Projekte mit einer Förderhöhe über 15.000 Euro müssen der Oö. Filmkommission zur Beurteilung vorgelegt werden. Die konkreten Einreichfristen und Sitzungstermine der Oö. Filmkommission finden Sie beim Unterpunkt "Einreichtermine".
Unterlagen
- Antrag mittels untenstehenden Formulars
- Treatment und Synopsis
- gegebenenfalls Drehbuch bzw. Auszüge daraus
- Regiekonzept
- Termin- und Produktionsplan
- Kostenkalkulation und Finanzierungsplan - Empfohlen werden die Kalkulationsvorlagen des Bundes bzw. des österreichischen Filminstituts
- Verwertungsplan
- Darstellung des Oberösterreichbezugs
- Lebensläufe und Filmografie der hauptverantwortlichen Personen
- Stabliste
- gegebenenfalls weitere relevante Zusagen zur Durchführbarkeit (Finanzierungs-Zusagen, eventuell Drehgenehmigungen, LOIs zur Verwertung, etc.)
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen. Falls das Datenvolumen zu groß ist, kann in der Abteilung Kultur ein Upload-Link für die Cloud des Landes Oberösterreich angefordert werden. Eine Übermittlung von Unterlagen über externe Sharing-Seiten (z.B. Wetransfer, Dropbox, Google Drive) ist nicht möglich.
Einreichtermine 2025
Projekte mit einer Fördersumme bis einschließlich 15.000 Euro: siehe allgemeine Einreichphasen für Projekte der Abteilung Kultur.
Für jene Projekte mit einer Fördersumme über 15.000 Euro gelten folgende Einreichtermine:
- 5. Dezember 2024 für die Filmkommissionssitzung am 23. Januar 2025
- 27. Februar 2025 für die Filmkommissionssitzung am 10. April 2025
- 2. Mai 2025 für die Filmkommissionssitzung am 12. Juni 2025
- 7. August 2025 für die Filmkommissionssitzung am 25. September 2025
Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse der Filmkommissionssitzung nicht direkt nach dem Sitzungstermin bekanntgegeben werden, sondern danach noch einen Genehmigungsprozess durchlaufen, und planen Sie bei der Antragstellung ausreichend Zeit ein.
Formular
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Kulturförderung nach Fair Pay (KGD-K/E-41)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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