Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Institutionen und Veranstalter.
Was wird gefördert?
Gefördert werden filmkulturelle Veranstaltungen und Programme sowie Filmfestivals.
Wie wird gefördert?
- Zu den förderbaren Kosten zählen die Projektkosten bzw. Kosten des filmkulturellen Jahresprogramms. Bei gesamtösterreichischen Projekten und Programmen können die Kosten der in Oberösterreich stattfindenden Veranstaltungen bzw. Programmteile sowie anteilige Overhead- und Personalkosten berücksichtigt werden.
- Verpflegungskosten können in einem plausiblen Rahmen anerkannt werden, sofern ein direkter Projektbezug besteht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Standort bzw. Veranstaltungsort in Oberösterreich
- Professionalität und Fachkompetenz der hauptverantwortlichen Personen
Keine Förderbasis besteht für einmalige Filmvorführungen oder Sommerkinoveranstaltungen.
Abwicklung / Antragstellung
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
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Antrag mittels untenstehenden Formulars
- Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
- biografische Informationen zu den durchführenden Personen
- rechtskonform unterfertigter Jahresabschluss bzw. Bilanz des Vorjahres, sofern dieser nicht bereits vorliegt.
- gegebenenfalls relevante Zusagen, für die Durchführung (Finanzierungs-Zusagen, aber auch Vereinbarungen über Miete, Gewinnbeteiligungen, etc.)
- gegebenenfalls weitere relevante Zusagen zur Durchführbarkeit (Finanzierungs-Zusagen, eventuell Drehgenehmigungen, LOIs zur Verwertung, etc.)
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.
Formular
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Kulturförderung nach Fair Pay (KGD-K/E-41)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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