Kulturelle Erwachsenenbildung

Förderung von Erwachsenenbildungsveranstaltungen von kulturellen, regionalen gemeinnützigen Vereinen, Initiativen und Gruppen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kulturelle, regionale gemeinnützige Vereine, Initiativen und Gruppen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden mindestens zwei bis maximal fünf kulturelle Erwachsenenbildungsveranstaltungen pro Tätigkeitsjahr (Oktober bis September) aus den Bereichen:

  • Konzert, Musik, Tanz
  • Lesungen
  • Singen
  • Kurse, Seminare, Workshops, Lehrgänge (Kultur, Kunst, Bildung)
  • Ausstellungen, Vernissagen
  • Kabarett, Theater
  • Oper, Operette
  • Brauchtum, Vermittlung traditioneller Handwerkstechniken

Wie wird gefördert?

 

Pauschalbetrag pro Veranstaltung (100 Euro), maximal 500 Euro.

Es ist nur eine Antragstellung pro Kursjahr (Oktober bis September) möglich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Natürliche Personen oder Verein als Antragsteller
  • Antragstellung vor Projektbeginn
  • Es müssen mind. zwei Veranstaltungen pro Jahr abgehalten werden.
  • Kulturelle Ausrichtung des Programms oder Projekts zum Zweck der Erwachsenenbildung
  • Vereins- und Veranstaltungsort in Oberösterreich
  • Schlüssige Gesamteinnahmen- und Ausgabengegenüberstellung
  • Programm oder Projekt wird vorwiegend von Ehrenamt getragen.

Abwicklung / Antragstellung

Antrag mittels unten stehendem Formular (in vereinfachter Form):

  • Kurze Beschreibung und Bezeichnung der Veranstaltungen
  • Angaben zum Veranstalter
  • Plan mit prognostizierten Gesamteinnahmen und -ausgaben
  • Förderentscheidungen anderer Gebietskörperschaften
  • Vereinsregisterauszug
  • Der Antragsteller erhält eine schriftliche Vorabzusage.
  • Nach Projektabwicklung bzw. Durchführung: Übermittlung eines kurzen Tätigkeitsberichts über die Veranstaltungen mit der Angabe der Einnahmen und Ausgaben pro Veranstaltung bis spätestens Ende des darauffolgenden Monats per E-Mail an k.post@ooe.gv.at
  • Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein.

 

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen. Informationen und Rückfragen zur erleichterten Antragstellung richten Sie bitte direkt an das OÖ. Volksbildungswerk oder die Abteilung Kultur/ Land Oberösterreich.

Eine Antragstellung ist ab 30. Mai 2021 möglich!

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: