Zulassungsbescheinigung nach ADR

Bescheinigung für den Transport von gefährlichen Gütern.

Terminvereinbarung

Mindestens 2-4 Woche vor dem Prüftermin unter der Telefon-Nummer (+43 732) 77 20-135 75.

Mitzubringen sind:

  • Fahrzeug
  • Einzelgenehmigungsbescheid, Typenschein oder Datenauszug
  • Nachweis der letzten Tankprüfung (ADR)
  • Gutachten nach § 57a KFG
  • Firmenstempel (zur Antragsstellung)

Mitzubringen sind zusätzlich bei Erstausstellung:

  • Gutachten eines Sachverständigen nach § 36 GGBG oder des Herstellers über den zutreffenden Fahrzeug- bzw. Tankcode und eventuell zutreffende Sondervorschriften, oder allenfalls eine Auflistung der zur Beförderung zugelassenen Stoffe.
  • Nachweis des Fahrzeugherstellers über die Wirkung der Dauerbremse in Tonnen (sofern nicht schon im Genehmigungsdokument eingetragen).
  • Bei Fahrzeugen zum Transport von Explosivstoffen den Nachweis über die Einhaltung der Bauvorschriften nach Teil 9 ADR.

Mitzubringen sind zusätzlich bei schon bestehender Bescheinigung:

  • Zulassungsbescheinigung
  • Tankakte (früher in Österreich als Betriebsmappe bezeichnet) mit allen bisherigen Prüfgutachten und Bescheinigungen.

Kosten

165 Euro

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: