Schiffsführerpatent
Zum Führen eines Motorbootes auf österreichischen Binnengewässer ist ein Befähigungsnachweis (Schiffsführerpatent) erforderlich.
Ausnahmen
ausländische Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsnachweis besitzen
- Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW
- Führer von Ruderfahrzeugen
- Führer von Flößen
- Führer von Segelfahrzeugen
Vorläufiges Schiffsführerpatent
Seit 1. Juli 2006 gibt es ein vorläufiges Schiffsführerpatent. Damit können Sie sofort nach bestandener Prüfung bis zum Erhalt des Schiffsführerpatentes Fahrzeuge führen.
Übersendung eines Schiffsführerpatentes
Für die Übersendung eines Schiffsführerpatentes wird der Betrag von 27 Euro in Rechnung gestellt.
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Schiffsführerpatent (SVD-Verk/E-24)
Antrag auf Zulassung zur Prüfung gemäß § 125 SchFG
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