Schiffsführung

Erlangung eines Schiffsführerpatents

Schiffsführerpatent

Zum Führen eines Motorbootes auf österreichischen Binnengewässer ist ein Befähigungsnachweis (Schiffsführerpatent) erforderlich.

Ausnahmen

ausländische Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsnachweis besitzen

  • Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW
  • Führer von Ruderfahrzeugen
  • Führer von Flößen
  • Führer von Segelfahrzeugen

Vorläufiges Schiffsführerpatent

Seit 1. Juli 2006 gibt es ein vorläufiges Schiffsführerpatent. Damit können Sie sofort nach bestandener Prüfung bis zum Erhalt des Schiffsführerpatentes Fahrzeuge führen.

Übersendung eines Schiffsführerpatentes

Für die Übersendung eines Schiffsführerpatentes wird der Betrag von 27 Euro in Rechnung gestellt.

Für die Ausstellung eines Duplikates werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein formloses Ansuchen
  • 1 Passfoto
  • eine Kopie des Führerscheins (beidseitig)

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: