Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an wissenschaftlich bzw. forschend tätige oberösterreichische Institutionen.
Was wird gefördert?
Förderung kultur- und geisteswissenschaftlicher bzw. heimatkundlicher Jahresprogramme.
Wie wird gefördert?
Förderbar sind die Programmkosten sowie anteilige Personal- und Overheadkosten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Standort der Institution in Oberösterreich und/oder vorrangiger inhaltlicher Oberösterreichbezug des Programms
- Präsenz des Programms in Oberösterreich
- kulturelle bzw. kunst- oder geisteswissenschaftliche Ausrichtung des Programms (naturwissenschaftliche Programme können beispielsweise nicht unterstützt werden)
- konkrete, öffentlich zugängliche Ergebnisse des Programms (Publikationen, Ausstellungen, etc.)
- Professionalität und Fachkompetenz der Hauptverantwortlichen.
Abwicklung / Antragstellung
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag mittels unten stehendem Formular
- Angaben zum Projektablauf und der Laufzeit
- Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
- biografische Informationen zu den hauptverantwortlichen Personen
- satzungsgemäß unterfertigter Jahresabschluss bzw. Bilanz des Vorjahres, sofern dieser nicht bereits vorliegt.
- gegebenenfalls relevante Zusagen, für die Durchführung (Finanzierungszusagen, aber auch Vereinbarungen über Miete, Gewinnbeteiligungen, etc.)
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.
Formular
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Kulturförderung (KGD-K/E-5)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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