Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Herausgeber kultur- und geisteswissenschaftlicher Publikationen mit Oberösterreichbezug.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Herausgabe kultur- und geisteswissenschaftlicher Publikationen mit inhaltlichem Oberösterreichbezug.
Wie wird gefördert?
Förderbar sind die technischen Herstellungskosten (d.h.: Satz, Grafik, Druck, Layout, Lektorat sowie Bildkosten). Redaktionelle Tätigkeiten, Reisekosten, etc. können nicht berücksichtigt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Vorrangiger inhaltlicher Oberösterreichbezug der Publikation. Ein persönlicher Oberösterreichbezug der Autorin oder des Autors bzw. der Herausgebers ist nicht ausreichend.
- konkrete Publikationsmöglichkeit ist vorhanden
- Die Publikation erscheint in einer entsprechenden Auflage und wird einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Der Druck einer geringen Anzahl an Exemplaren für einen eingeschränkten Personenkreis ist nicht förderbar.
- akademische Fachkompetenz des Autors und/oder positive Beurteilung einer/es Gutachter/in mit akademischer Fachausbildung.
Abwicklung / Antragstellung
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag mittels unten stehendem Formular
- detaillierte Programmbeschreibung inkl. Angabe des voraussichtlichen Erscheinungsdatums
- Vorläufiges Inhaltsverzeichnis sowie eine Textprobe im Umfang von 10 – 20 Seiten
- biografische Informationen zu den hauptverantwortlichen Personen und/oder positives Gutachten wie oben dargestellt
- Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
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Zusagen weiterer Fördergeber bzw. Sponsoren in Kopie
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ggf. weitere relevante Vereinbarungen zur Durchführbarkeit (z.B., LOI des Verlags, etc.)
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.
Formular
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Kulturförderung (KGD-K/E-5)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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