Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Veranstalter von Saisontheater sowie (Musik-)Theater- und Tanzfestivals in Oberösterreich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden (Musik-)Theater- und Tanzfestivals sowie Saisontheaterveranstaltungen in Oberösterreich.
Wie wird gefördert?
Förderbar sind die Kosten der Veranstaltung sowie anteilige Personal- und Overheadkosten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Veranstaltungsort in Oberösterreich
- Performativer Charakter des Programms mit mindesten 5 öffentlich zugänglichen Vorstellungsterminen.
- Professionalität und Fachkompetenz der Hauptverantwortlichen.
Es gibt keine Förderbasis für Reisekostenzuschüsse, Stipendien, Ausbildungskosten (bzw. Unterrichtsbetrieb) oder Unterstützung für Gastspiele im Ausland.
Bei Kooperationen ist im Antrag anzugeben wer als Antragsteller fungiert und in welchem Ausmaß die Beteiligten zur Finanzierung beitragen. Finanzierungskonzepte sind auch bei Koproduktionen für das Gesamtprojekt vorzulegen.
Abwicklung / Antragstellung
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag mittels unten stehendem Formular
- Aufführungsdaten und Probezeit
- Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
- biografische Informationen zu den hauptverantwortlichen Personen
- rechtskonform unterfertigter Jahresabschluss/Bilanz des Vorjahres, sofern dieser nicht bereits vorliegt.
- Angaben zu Aufführungsorten (z.B. Zuschauerkapazität, vorhandene Infrastruktur, etc.)
- gegebenenfalls relevante Zusagen, für die Durchführung (Finanzierungs-Zusagen, aber auch Vereinbarungen über Miete, Gewinnbeteiligungen, etc.)
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.
Formular
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Kulturförderung nach Fair Pay (KGD-K/E-41)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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