Güterverkehr

Voraussetzungen zur Erlangung einer Konzession für das Güterbeförderungsgewerbe

Zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes mit Kraftfahrzeugen bedarf es gemäß dem Güterbeförderungsgesetz 1995 einer Konzession:

  • ab 3.500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht der verwendeten Fahrzeuge
  • zwischen 2.500 kg und 3.500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht der verwendeten Fahrzeuge, sofern diese grenzüberschreitend eingesetzt sind.

Diese wird für die Güterbeförderung im innerstaatlichen Verkehr von der Bezirksverwaltungsbehörde, im grenzüberschreitenden Verkehr vom Landeshauptmann erteilt.

Diese Konzession ist zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Vorausgesetzt wird dabei unter anderem die persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung. Die fachliche Eignung ist durch Ablegung einer Befähigungsprüfung vor einer vom Landeshauptmann zu bestellenden Kommission nachzuweisen.

Analog zur Personenbeförderung ist für Fahrten in die EU-Staaten zusätzlich eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Diese vom Landeshauptmann auszustellende Lizenz dient als Nachweis dafür, dass der jeweilige Unternehmer tatsächlich im Besitz einer Konzession zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes ist.

Die Anträge auf Zulassung zur Befähigungsprüfung, Erteilung einer Konzession für den grenzüberschreitenden Verkehr sowie Ausstellung einer EU-Gemeinschaftslizenz sind jeweils beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Verkehr, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, einzubringen.

Nächste Termine zur Befähigungsprüfung

  • Schriftlich: Mittwoch, 26. März 2025, 08:00 Uhr
  • Mündlich: Mittwoch, 02. April 2025, 08:00 Uhr
  • Bei Bedarf: Donnerstag, 03. April 2025
     

Anrechnung von Prüfungsteilen

Eine Anrechnung von Prüfungsteilen kann bei folgenden abgeschlossenen Ausbildungen beantragt werden:

  • Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt
  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
  • Höhere Lehranstalt für Tourismus
  • Handelsakademie
  • Eignungsprüfung für den Personenkraftverkehr
  • Diplomstudium Betriebswirtschaft, Handelswissenschaft oder Rechtswissenschaft
  • Bachelor- und Masterstudien (Diplom)
  • Unternehmerprüfung
     

Formulare

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: