Wer wird gefördert?
Gefördert werden Vereine, Institutionen, Kulturstätten und Kulturschaffende, die ein überwiegend kulturelles und künstlerisches Jahresprogramm bieten, oder zeitgenössische Kulturprojekte umsetzen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden zeitgenössische Mehrsparten-Jahresprogramme sowie Projekte und Veranstaltungen die nicht überwiegend einem anderen Förderbereich zugeordnet werden können.
Folgende Aspekte werden besonders berücksichtigt:
- Bereicherung des Kulturangebotes abseits der Ballungsräume
- Eigenständige Programmierung (im Gegensatz zu reinem Gastspielbetrieb)
- experimentelle, zeitgenössische Programmierung
- programmatischer Fokus auf Jugendarbeit und Vermittlung
- besondere Fachkompetenz und umfangreiche Referenzarbeiten der Hauptverantwortlichen bzw. der beteiligten Künstler
- Besondere integrative Aspekte
- besonderer thematischer Wert für das Land Oberösterreich
- Alleinstellungsmerkmal der Programmatik
Wie wird gefördert?
Zu den förderbaren Kosten zählen:
- Künstlerhonorare
- Reise- und Nächtigungskosten für KünstlerInnen
- Abgeltung von Urheberrechten
- Mieten und Betriebskosten
- Technikkosten
- Versicherungen
- Werbekosten
- Materialkosten
Bei Jahresförderungen zählen zu den förderbaren Kosten:
- laufende Kosten für Instandhaltung und Sanierung von Anlagen, Geschäfts- und Vereinslokalen sowie Aufführungsstätten
- Verwaltungs- und Overheadkosten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Veranstaltungsort in Oberösterreich
- Schlüssige Einnahmen/Ausgabenstruktur
- Überwiegende kulturelle Ausrichtung des Programms
- Professionalität und Fachkompetenz der hauptverantwortlichen Personen
- Es besteht keine Förderbasis für Projekte mit kommerzieller Orientierung und solche, bei denen üblicherweise von einem positiven Betriebsergebnis auszugehen ist.
- Gefördert werden ausschließlich öffentlich zugängliche (wenn auch kostenpflichtige) Veranstaltungen (keine Veranstaltungen für einen geschlossenen Personenkreis wie Vereins- und Firmenfeiern, o.Ä.).
Abwicklung / Antragstellung
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag mittels unten stehendem Formular
- Detaillierte Programmbeschreibung und –planung mit konkreten Veranstaltungsterminen
- biografische Informationen zum Veranstalter bzw. den hauptverantwortlichen Personen inkl. Angaben zu bisherigen Erfahrungen im Bereich Kulturveranstaltungen
- Finanzierungsplan mit schlüssiger Einnahmen/Ausgabenprognose
- Förderentscheidungen anderer Gebietskörperschaften und Finanzierungsgeber
- Gesamtabrechnung oder rechtskonform unterfertigter Rechnungsabschluss, des Vorjahres
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.
Besonders berücksichtigungswürdige Aspekte:
- Bereicherung des Kulturangebotes abseits der Ballungsräume (Linz, Wels, Steyr)
- Eigenständige Programmierung (im Gegensatz zu reinem Gastspielbetrieb)
- experimentelle, zeitgenössische Programmierung (im Gegensatz zu klassischem Programm mit höherem Publikumszulauf)
- programmatischer Fokus auf Jugendarbeit und Vermittlung
- Fachkompetenz und umfangreiche Referenzarbeiten der Hauptverantwortlichen bzw. der beteiligten Künstler
- Besondere integrative Aspekte
- besonderer thematischer Wert für das Land Oberösterreich
- Alleinstellungsmerkmal der Programmatik