Literarische Publikationen – Druckkostenzuschuss

Um oberösterreichischen Autoren/innen die Publikation in renommierten Literaturverlagen zu erleichtern, werden Literaturverlage, die die Texte von oö. Schriftstellern/innen veröffentlichen, mit Druckkostenzuschüssen unterstützt.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an professionelle Literaturverlage, die die Werke von oö. Schriftsteller/innen herausgeben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird zeitgenössische, belletristische Literatur (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essayistik) von professionellen oö. Schriftstellern/innen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Druckkostenzuschuss zu den Herstellungskosten des Buchprojekts. Zu den förderbaren Kosten zählen Druckkosten, Kosten für Grafik, Lektorat und Covergestaltung. Nicht berücksichtigt werden Overheadkosten, Werbekosten, Honorare, Kosten für Buchpräsentationen, etc.

Folgende Faktoren werden bei der Bemessung der Förderhöhe besonders berücksichtigt:

  • Literarische Gattung: Projekte mit geringen Marktchancen werden höher gefördert als Projekte, die gute Absatzchancen auf dem Buchmarkt aufweisen.
  • Hoher Stellenwert des Literaturverlags (z.B. Auszeichnungen, Longlist- und Shortlist-Nominierungen beim Österreichischen oder Deutschen Buchpreis)
  • Kulturauszeichnungen des Landes Oberösterreich bzw. andere anerkannte Literaturpreise des Autors/der Autorin
  • Bisherige Veröffentlichungen des Autors/der Autorin in anerkannten Literaturverlagen
  • Nachwuchsförderung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Oberösterreich-Bezug des Autors/der Autorin: Ein Oberösterreich-Bezug ist dann gegeben, wenn der Autor/die Autorin Oberösterreich als Lebensmittelpunkt gewählt hat und stark in Oberösterreich präsent ist. Ein Oberösterreich-Bezug ist zudem auch dann gegeben, wenn der Autor/die Autorin einen der oberösterreichischen Kulturpreise erhalten hat. Ein inhaltlicher Oberösterreich-Bezug des Buchprojekts ist nicht ausreichend für eine Förderung.
  • Es handelt sich um eine Neuerscheinung. Unveränderte Neuauflagen oder Taschenbuchausgaben werden nicht unterstützt, wenn die Erstveröffentlichung bereits gefördert wurde.
  • Die Veröffentlichung muss durch einen professionellen Literaturverlag erfolgen, der das gesamte ökonomische Risiko für die Publikation trägt. Für Veröffentlichungen im Eigenverlag oder bei Verlagen, bei denen die Autor/innen finanzielle Zuschüsse leisten müssen, können keine Druckkostenzuschüsse gewährt werden. Voraussetzung ist zudem die Einhaltung branchenüblicher vertraglicher Normen im Verkehr mit den Autoren/innen.
  • Der Vertrieb der geförderten Publikation in Oberösterreich muss gewährleistet sein.
  • Bei Anthologien müssen in großem Umfang Beiträge von Autoren/innen mit Oberösterreich-Bezug vorliegen.

Keine Förderbasis besteht im Rahmen der Literaturförderung für:

  • Sachbücher und wissenschaftliche Publikationen
  • Bildbände, Geschenkbücher und ähnliche Publikationen
  • Publikationen, die ohne Förderung am Buchmarkt bestehen können
  • Die Erstellung von Hörbüchern, E-Books und weiteren Nebenprodukten
  • Periodika
  • Jahrestätigkeit von Verlagen

Abwicklung / Antragstellung

Antragsteller ist der Literaturverlag, der das Buchprojekt veröffentlicht. Autor/innen selbst können keinen Antrag um Druckkostenzuschuss stellen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • Detaillierte Projektbeschreibung (inkl. Publikationstermin)
  • Künstlerische Biografie des Autors/der Autorin inkl. Nachweis des Oberösterreich-Bezugs
  • Publikationsverzeichnis des Autors/der Autorin
  • Unterschriebener Verlagsvertrag mit dem Autor/der Autorin
  • Verlagskalkulation für das Buchprojekt

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Formular

  • Literarische Publikationen - Druckkostenzuschuss (KGD-K/E-28)

    Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln

    Herunterladen 472,72 KB).

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: