Kinder- und Jugendkulturförderung

Ziel der Kinder- und Jugendkulturförderung ist es, in Oberösterreich im Zentralraum sowie in den Regionen ein qualitativ hochwertiges und professionelles Kulturangebot für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen, sowohl als Rezipienten/innen als auch als aktive Partizipanten/innen. Gefördert werden deshalb künstlerische Projekte und Veranstaltungen, die speziell für Kinder und Jugendliche konzipiert werden.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Kunstschaffende mit Erfahrung in der künstlerischen und kulturellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richten, aus allen Sparten von Kunst und Kultur, wie z.B. Kinder- und Jugendtheater, Kunstateliers für Kinder, Schreibwerkstätten und –wettbewerbe, Musik- und Tanzprojekte für Kinder und Jugendliche, Kinderkulturreihen, Medienkunstprojekte oder Foto- und Filmprojekte für Kinder und Jugendliche.

Wie wird gefördert?

Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit dem geförderten künstlerischen und kulturellen Vorhaben in Zusammenhang stehen. Insbesondere sind dies Kosten für Künstler/innengagen, Reise- und Nächtigungskosten der mitwirkenden Künstler/innen, Raummiete für den Veranstaltungsort, Materialkosten, sowie Werbekosten für die Veranstaltung/das Projekt. Kosten für Verpflegung, Repräsentationsausgaben (z.B. Geschenke) und Ähnliches können nicht anerkannt werden.

Folgende Faktoren werden bei der Bemessung der Förderhöhe besonders berücksichtigt:

  • Besonderes pädagogisches Vermittlungskonzept bzw. pädagogische Ausbildung und Erfahrung in der Kulturvermittlung für Kinder und Jugendliche
  • Mitwirkung von etablierten Künstler/innen
  • Kulturelle Nahversorgung
  • Nischenprogramm, experimentelle Kunstformen
  • Besondere Genderaspekte bzw. besondere integrative Aspekte
  • Kulturauszeichnungen des Landes Oberösterreich

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Veranstaltungsort in Oberösterreich
  • Professionalität und Fachkompetenz, insbesondere einschlägige Ausbildung bzw. Erfahrung in der kulturellen Vermittlungsarbeit für Kinder und Jugendliche
  • Die Projekte und Veranstaltungen finden außerhalb des Schulunterrichts statt.

Keine Förderbasis besteht für Projekte, die im Rahmen der Ausbildung durchgeführt werden, Trainingslager bzw. Trainingscamps,  Exkursionen zu Kulturveranstaltungen, sowie Reisekostenzuschüsse für die Teilnahme an Festivals, Wettbewerben, etc.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular.
  • Detaillierte Projektbeschreibung
  • Veranstaltungstermin/Projekttermin
  • Genaue Zielgruppe
  • Pädagogisches Vermittlungskonzept
  • Angaben zur Ausbildung bzw. Erfahrung in der kulturellen bzw. künstlerischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Biografien der mitwirkenden Künstler/innen
  • Kostenaufstellung und Gesamtfinanzierungsplan
  • Rechtskonform unterfertigter Rechnungsabschluss inkl. Bestätigung der Rechnungsprüfung des Vorjahres mit Vermögensübersicht oder Jahresbilanz des Vorjahres.
  • Gegebenenfalls relevante Zusagen für die Durchführung (Förderentscheidung der Standortgemeinde, etc.)

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: