Wer wird gefördert?
VermieterInnen einer privaten Gästeunterkunft (Privatzimmer bzw. private Ferienwohnungen) mit insgesamt höchstens zehn Gästebetten und die Aufnahme der Privatzimmervermietung gemäß § 35 Oö. Tourismusgesetz 2018 idgF. bei der zuständigen Gemeinde angezeigt wird.
Was wird gefördert?
- Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Privatzimmern und privaten Ferienwohnungen
- Investitionen in Freizeiteinrichtungen und Infrastruktur (sofern im Rahmen der Privatzimmervermietung zulässig)
Wie wird gefördert?
- Durch einmalige Zuschüsse in Höhe von bis zu max. 15% der förderbaren Kosten (in Tourismus-Gemeinden) bzw. bis zu max. 10% der förderbaren Kosten (außerhalb von Tourismus-Gemeinden).
- Die förderbaren Kosten dürfen die Untergrenze von 10.000 EUR nicht unter- bzw. die Obergrenze von 160.000 EUR nicht überschreiten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Klassifizierung mit mindestens 3 Edelweiß beim Landesverband der Privatvermieter Oberösterreich (Klassifizierung nach Umsetzung des Investitionsvorhabens ist grundsätzlich möglich)
- Teilnahme am elektronischen Meldewesen („E-Meldewesen“), sofern dieses in der jeweiligen Gemeinde des Tourismusverbandes bereits umgesetzt ist (nur in Tourismus-Gemeinden)
- Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Landes-Tourismusstrategie 2030
Abwicklung / Antragstellung
Zur Beantragung einer Förderung ist der entsprechende Förderantrag zu verwenden und samt den darin genannten Informationen und Unterlagen, sowie rechtsgültig unterfertigt beim Land Oberösterreich, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, einzubringen. Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahmen beim Land Oberösterreich einlangen.
Die Einreichung von Förderanträgen ist bis 31.12.2024 möglich.