Wer wird gefördert?
Antragsteller ist der Contracting-Nehmer, mit dem der Contractor einen Contracting-Vertrag abgeschlossen hat. Förderbar ist der Contracting-Nehmer; Klein- und Mittelunternehmen und öffentliche Körperschaften sind als Contracting-Nehmer besonders förderungswürdig.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist das Finanzierungsinstrument Contracting. Gefördert wird
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- die Finanzierung von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz (Einsparcontracting, garantierte Einsparung),
- die Finanzierung von Investitionen in Wärmeerzeugungsanlagen, die überwiegend erneuerbare Energieträger nutzen (Wärmeerzeugungsanlagencontracting),
sofern hierfür Contracting als Finanzierungsinstrument zum Einsatz kommt und
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- die Planung und Errichtung von Straßenbeleuchtungen gemäß dem „Österreichischen Leitfaden Außenbeleuchtung“ bei Gemeinden im Rahmen eines Einsparcontracting-Projektes.
Wie wird gefördert?
Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Abwicklung / Antragstellung
Der Förderantrag ist samt den dazu erforderlichen Unterlagen vor Beginn des Projektes mittels entsprechendem Formular im Wege des Oö. Energiesparverbandes bei der Förderungsstelle einzubringen.
Formular
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Energie Contracting Programm Oberösterreich (ECP) (LWLD-Wi/E-52)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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