Wer wird gefördert?
Dienstgeberinnen und Dienstgeber
Was wird gefördert?
Jener Verlust, der den Dienstgeberinnen und Dienstgebern durch den Wegfall einer Arbeitskraft, die als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem sogenannten Großschadensereignis bzw. Bergrettungseinsatz von der Diensterfüllung verhindert waren, entstanden ist.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt mittels Refundierung eines Pauschalbetrags von € 200,00 pro Tag und Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Einsatz der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers muss im Zuge eines sogenannten Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes erfolgen und dabei durchgehend mindestens acht Stunden betragen.
- Die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer muss für den abzugeltenden Tag im Ausmaß des ganzen Arbeitstages nach der vorgesehenen Normalarbeitszeit unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt sein.
Abwicklung / Antragstellung
- Die Organisation der Antragstellung und Abwicklung erfolgt durch das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Förderungen können nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt werden.