Förderung von Weiterbildungen im Bereich Digitale Kompetenz & Nachhaltigkeit

Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die Mitglieder der WKO und des Qualifizierungsverbundes Digitale Kompetenz & Nachhaltigkeit sind und Investitionen in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätigen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die Mitglieder der WKO OÖ und des Qualifizierungsverbundes Digitale Kompetenz & Nachhaltigkeit sind und Investitionen in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätigen.

Förderbarer Personenkreis

Personen, die während der gesamten Schulungsdauer in einer oberösterreichischen Betriebsstätte vollversicherungspflichtig beschäftigt oder karenziert sind (mit Ausnahme der Bildungskarenz) und folgender Zielgruppe angehören:

  • Männer unter 50 Jahre (zu Kursbeginn) mit einer Ausbildung höher als Pflichtschulabschluss   
  • Frauen unter 50 Jahre (zu Kursbeginn) mit höherer Ausbildung (z.B. Matura [ausgenommen AHS-Matura], Berufsreifeprüfung, Meisterprüfung, abgeschlossenes Studium…)
  • Alle Personen in Weiterbildung, wenn die Kursdauer weniger als 16 Stunden beträgt

Was wird gefördert?

Kurs- und Prüfungskosten für Weiterbildungen im Bereich Digitale Kompetenz & Nachhaltigkeit, die bis 31.12.2026 beginnen, sofern die gesamten Kosten vom antragstellenden Unternehmen getragen werden. Die Kurskosten (ohne Prüfungskosten) müssen mindestens 250 Euro pro Kurs und Teilnehmerin oder Teilnehmer betragen.

Wie wird gefördert?

  • 50 Prozent der Kosten für Weiterbildungen exklusive Umsatzsteuer bis zu maximal 5.000 Euro pro Person und Kurs. Die maximale Förderung für ein Unternehmen im Rahmen dieser Richtlinie ist mit 30.000 Euro limitiert.
  • zusätzlich 10 Prozent für Personen mit Behinderung ab einem Grad von mindestens 50 Prozent

Abwicklung / Antragstellung

Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie müssen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme über das Wirtschaftsportal Oberösterreich mit dem dafür vorgesehenen Formular und der darin angeführten Beilagen beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden. Alle weiteren erforderlichen Unterlagen sind bis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsende nachzureichen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: