Unter dem Begriff Mikro-ÖV werden bedarfsorientierte Verkehre mit Voranmeldung (Tel., App etc.) zusammengefasst, die im ländlichen Raum oder in Stadt-Umlandregionen das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs für alle Personengruppen sinnvoll ergänzen und für Personen ein zusätzliches, alternatives Mobilitätsangebot schaffen.
Der Förderleitfaden gibt einen Überblick über die aktuellen Förderbestimmungen und -höhen des Landes Oberösterreich und richtet sich in erster Linie an Gemeinden und Gemeindeverbände, die bereits über einen bestehenden Bedarfsverkehr verfügen oder die Umsetzung eines solchen planen. Der Förderleitfaden beschäftigt sich nicht im Detail mit den unterschiedlichen Betreibermodellen, deren Anwendungsgebiete und den einzelnen Zielgruppen, sondern gibt lediglich einen entsprechenden Gesamtüberblick.
Gefördert wird der Betriebsabgang des jeweiligen Projektes (=Abgangsförderung; Abgang bedeutet Ausgaben minus Einnahmen). Ein entsprechendes Antragsformular zur Beantragung dieser Landesförderung ist dem Förderleitfaden angeschlossen. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände
Was wird gefördert?
Bedarfsorientierte Verkehre (Mikro-ÖV)
Wie wird gefördert?
Der Betriebsabgang des jeweiligen Projektes (=Abgangsförderung). Einmalig können Planungs- und Konzeptkosten mit 40 % bis maximal 6.000,-- Euro gefördert werden.
Die Förderhöhe richtet sich grundsätzlich nach der Finanzkraft-Kopfquote der Gemeinde, in der das Mikro-ÖV System betrieben wird und richtet sich nach den jährlich angepassten allgemein gültigen Richtlinien der „Gemeindeförderung neu" des Landes Oberösterreich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Konzept muss mit den Zielsetzungen des Landes Oberösterreich übereinstimmen und soll das Angebot des öffentlichen Linienverkehrs zeitlich und/oder räumlich ergänzen, aber kein Parallelangebot (= 30 min vor und 30 min nach einer ÖV-Relation keine parallel verkehrenden Mikro ÖV Fahrten zulässig) schaffen.
- Das Betreibermodell muss für alle Personengruppen (Jugendliche, Pensionisten, Pendler, Familien etc.) zugänglich sein.
- Der primäre Fokus liegt auf Fahrtenbündelung und Zubringerfunktion zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Besetzungsgrad (Personen pro Fahrt) muss über ein Kalenderjahr gemittelt mindestens 1,2 Personen pro Fahrt erreichen.
- Mit dem bedarfsorientierten Verkehr soll ein möglichst hoher Kostendeckungsgrad erreicht werden.
- Einer Förderung unterliegt der Abgang pro Fahrgast bis max. 20 Euro.
- davon wird für neue Projekte ab Start und im ersten vollen Kalenderjahr das Mikro-ÖV System mit 66,6 % gefördert und
- ab dem zweiten vollen Kalenderjahr mit 33,3 % gefördert.
- Das Fahrtentgelt darf nicht unter dem Tarifniveau des Oö. Verkehrsverbundtarifes liegen (Zonentarif, je nach Länge der Fahrt auch mehrere Zonen).
- Das Klimaticket muss bei bestehenden Mikro-ÖV Systemen (Start vor dem 1.1.2024) spätestens ab 1. Jänner 2025 anerkannt und tariflich berücksichtigt werden.
- Das Klimaticket muss bei neuen Mikro-ÖV Systemen (Start nach dem 1.1.2024) unverzüglich anerkannt und tariflich berücksichtigt werden.
- Die Fahrten müssen seitens der Betreiber lückenlos dokumentiert werden und auf Anfrage dem Land Oberösterreich vorgelegt werden können.
- Vereinslösungen können nur dann gefördert werden, wenn sie rechtskonform sind.
- Fahrzeugkosten werden lediglich über den Betriebsabgang anteilig gefördert.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag erfolgt mittels Formular für das abgelaufene Kalenderjahr bei der Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr (Email:PLOE.GVOEV.Post@ooe.gv.at)
Formular
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Bedarfsorientierte Verkehre (Mikro-ÖV) (SVD-GVöVerk/E-17)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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