Wer wird gefördert?
Gefördert werden KünstlerInnen (in Notsituationen).
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit.
Wie wird gefördert?
Durch einen finanziellen Beitrag wird basierend auf die Kriterien Sinnhaftigkeit, Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Innovation und Qualität die Fortführung der künstlerischen Tätigkeit gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Oberösterreich-Bezug mittels Hauptwohnsitz in Oberösterreich oder thematischer Bezug zum Land Oberösterreich.
Abwicklung / Antragstellung
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag mittels unten stehendem Formular
- detaillierte Projektbeschreibung (inkl. Zeitplan)
- künstlerischer Lebenslauf inkl. Nachweis des Oberösterreich-Bezugs
- Als Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Arbeitsstipendiums muss ein bebilderter Arbeitsbericht vorgelegt werden.
Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Einlangens bzw. ggf. nach positiver Abrechnung offener Verwendungsnachweise. Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.
Formular
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Kulturförderung nach Fair Pay (KGD-K/E-41)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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