Wer wird gefördert?
Gefördert werden KünstlerInnen und Kunstvereine.
Was wird gefördert?
Gefördert werden künstlerische Werkkataloge von Kunstschaffenden sowie Vereinskataloge zur Dokumentation von Ausstellungen.
Wie wird gefördert?
Durch finanzielle Beiträge werden basierend auf die Kriterien Sinnhaftigkeit, Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Innovation und Qualität Publikationen von KünstlerInnen und Kunstvereinen gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Oberösterreich-Bezug mittels Hauptwohnsitz in Oberösterreich bzw. Vereinsstandort in Oberösterreich oder thematischer Bezug zum Land Oberösterreich.
Abwicklung / Antragstellung
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag mittels unten stehendem Formular
- Detailinformationen zur Publikation (Art, Umfang, Verlag, Drucklegung, Präsentationsmöglichkeit)
- künstlerischer Lebenslauf (Studium und/oder Ausstellungstätigkeit, ggf. Publikationstätigkeit, Stipendien, Preise etc.)
- aufgeschlüsselte Kostenkalkulation (inkl. Angebote wie Druckereiofferte etc.)
- detaillierter, schlüssiger Finanzierungsplan (ggf. inkl. Förderentscheidungen der betreffenden Gemeinde, des Bundes etc.)
Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Einlangens bzw. ggf. nach positiver Abrechnung offener Verwendungsnachweise. Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.
Formular
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Kulturförderung nach Fair Pay (KGD-K/E-41)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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