Landesausstellung – Rahmenprogramm

Förderung von kulturellen und kulturtouristischen Veranstaltungen im Rahmen der OÖ. Landesausstellung oder Landessonderausstellung.

Ziele

  • Förderung der kulturellen Partizipation von lokalen Kulturschaffenden
  • Vielfältige Auseinandersetzung mit dem Thema der Landesausstellung
  • Präsentationsmöglichkeit einer Gemeinde, Stadt bzw. Region
  • Stärkere Verankerung der Landesausstellung in der Bevölkerung
  • Zusatzangebote für die Besucher*innen der Landesausstellung

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Vereine.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Konzeption und Umsetzung kultureller und kulturtouristischer Veranstaltungen im Rahmen der OÖ. Landesausstellung oder Landessonderausstellung. Nicht gefördert werden künstlerische oder handwerkliche Objekte, literarische Werke und Kompositionen (Werkentstehungsprozess).

 

Förderwürdig sind z. B. Konzerte, Theateraufführungen, Feste, Workshops, Filmvorführungen, Vortragsreihen, Symposien, Lesungen, Performances etc. Das können auch bereits im Programm eines Vereins etablierte Veranstaltungen sein, die sich im Jahr der Landesausstellung thematisch an der Landesausstellung orientieren.

Im Speziellen sind dies Veranstaltungen, die

  • im Zeitraum der OÖ. Landesausstellung und
  • im Austragungsort der OÖ. Landesausstellung stattfinden,
  • einen thematischen Bezug zur OÖ. Landesausstellung aufweisen,
  • einen Multiplikator-Effekt für die OÖ. Landesausstellung erwarten lassen.

Wie wird gefördert?

Förderbare Kosten

  • Honorare und Spesen für Künstler*innen und Referent*innen (Gagen, Fahrt, Übernachtung, Verpflegung)
  • Raummieten, Technikmieten, Fahrt- und Transportkosten, sonstige Sachkosten (z.B. Dekomaterial, Kopien usw.)
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Druck- und Kopierkosten, Layout, Versand, Kosten einer Projekthomepage, Honorare usw.) und Dokumentation (Fotos, Mitschnitte, Video, Druck- und Kopierkosten, Redaktion usw.)
  • Abgeltung von Urheberrechten, AKM
  • Eigenleistungen bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten werden bei der Ermessung der Förderhöhe berücksichtigt, jedoch nicht als Verwendungsnachweis anerkannt.
  • Rechnungen von Gegenständen, die nach Projektabschluss auch privat Verwendung finden können, werden mit bis zu einem Drittel des Ankaufswertes anerkannt.

 

Nicht berücksichtigt werden:

  • Kosten für Verpflegung werden nur im Ausnahmefall anerkannt, wenn sie integraler Bestandteil der Veranstaltung sind.
  • Taxi-Rechnungen, Rechnungen über Beträge unter 10 Euro, Spesen, Parkstrafen und Mahngebühren
  • Repräsentationskosten (Geschenke etc.).

 

Förderhöhe

Sind die vorausgesetzten Kriterien erfüllt, werden 20 % der förderbaren Kosten gefördert. Die Förderung kann höher ausfallen, wenn zusätzlich folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche
  • Besondere integrative Aspekte
  • Ausstellungsstandort (im oder vor dem Gebäude, in dem die jeweilige Landesausstellung untergebracht ist).
  • In besonders begründeten Fällen kann bei der Ermittlung der Förderhöhe vom Kriterienkatalog abgewichen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Oberösterreich-Bezug (Hauptwohnsitz und/oder Arbeitsmittelpunkt in Oberösterreich bzw. thematischer/inhaltlicher Bezug)
  • Professionalität und Fachkompetenz.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

 

  • Antragsformular KD/E-5
  • Detaillierte Projektbeschreibung mit allen relevanten Veranstaltungsdaten (Termine, Orte, Tickets, geschätzte Auslastung, Programme, etc.)
  • Inhaltlicher Bezug zur OÖ. Landesausstellung
  • Kurztext (ca. 500-1000 Zeichen, PR-Text)
  • Aussagekräftiges Bildmaterial zur Veranstaltung: Mindestens 300 dpi, mit Credits (Bildtitel, Fotograf*in) und ausdrückliche Erlaubnis zur Veröffentlichung für Print und Web im Rahmen der OÖ. Landesausstellung
  • Informationen über den oder die Förderwerber*in (Institution, Verein, Initiative, hauptverantwortliche Personen) und über den Veranstaltungsort
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • Weitere Förderzusagen und Sponsorenbeiträge als Kopie
  • Aktueller Vereinsregisterauszug

 

Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt per E-Mail im PDF-Format an: kd.post@ooe.gv.at

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: