Oberösterreich-Bezug

Topografisch ist der Oberösterreich-Bezug dann gegeben, wenn die Kulturschaffenden Oberösterreich als Lebensmittelpunkt gewählt haben und stark in Oberösterreich präsent sind. Insbesondere werden auch jene Kulturbotschafter/innen Oberösterreichs gefördert, an die einer der oberösterreichischen Kulturpreise, Talentförderungsprämien oder Kulturstipendien vergeben wurde.

Kulturelle Einrichtungen, Vereine, Projektgruppen und Kulturinitiativen können nur dann gefördert werden, wenn ihr Standort in Oberösterreich ist und/oder sie durch ihre Tätigkeit stark in Oberösterreich präsent sind. Eine Ausnahme bilden Publikationsforen aller Art (Verlage, CD-Editionen, Musikverlage,....), die oberösterreichischen Autorinnen und Autoren die Veröffentlichung ihrer Werke ermöglichen.

Auch eine Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen, kulturellen und historischen Gegebenheiten des Landes Oberösterreich kann als Basis für den Oberösterreich-Bezug gelten.

Grundvoraussetzung für die Gewährung von Kulturfördermitteln für Jahresprogramme ist bei privaten Rechtsträgern eine überwiegende kulturelle und künstlerische Tätigkeit. Wenn ein Verein entsprechend seinem Vereinszweck von einer anderen zuständigen Fachabteilung des Landes Oberösterreich bereits eine Förderung für das Jahresprogramm erhalten hat, ist eine darüberhinausgehende Förderbasis für die Zuerkennung von Kulturfördermitteln des Landes für das Gesamtprogramm nicht gegeben. Kulturelle Projekte können nach individueller Beurteilung punktuell gefördert werden.

Die Art und Höhe der Förderung hat sich nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu richten, sodass bei der geringsten finanziellen Belastung des Landes der größtmögliche Nutzeffekt erzielt wird.

Das Land Oberösterreich kann jederzeit, wenn nachträglich besondere Umstände eine Änderung der festgelegten Bedingungen und Auflagen es erfordern, neue und zusätzliche Bedingungen und Auflagen vorsehen.

Die Antragsteller sind – auch nach erfolgter Zusage -  verpflichtet, die Abteilung Kultur bei signifikanten Änderungen der Finanzierung oder Umsetzung der geförderten Maßnahme umgehend zu informieren.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: