Hangwassergefahrenhinweiskarten

In der Programmperiode 2014 - 2020 wird von der Abteilung Wasserwirtschaft die Erstellung von Hangwassergefahrenhinweiskarten gefördert. Die Aufforderung zur Einreichung von Projekten erfolgt durch Calls, welche Einreichzeiträume und spezifische inhaltliche Bestimmungen wie z. B. maximal verfügbare Finanzierung und förderfähige Projektinhalte/-bestandteile definieren.

Call für die Einreichung von Förderungsanträgen für die Maßnahme 7.6.4 – Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren – Erstellung von Gefahrenhinweiskarten (Hangwasserregime)
 

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften

Was wird gefördert?

Erstellung von Hangwassergefahrenhinweiskarten zur Darstellung des Hangwasserregimes für das gesamte Gebiet des Bundeslandes Oberösterreich entsprechend dem Maßnahmenpunkt 23.2.3 Unterpunkt 1. der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 "LE-Projektförderungen" ("Hangwasserprojekte").

Förderfähige Leistungen/Projektbausteine

  • Erstellung von Gefahrenhinweiskarten (Hangwasserregime)

Wie wird gefördert?

Förderhöhe und -bedingungen

  • Zuschuss zu den anrechenbaren Projektierungskosten im Ausmaß von 80 %.
  • Bei wettbewerbsrelevanten Vorhaben erfolgt die Förderungsgewährung als de-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.
  • Die Kosten werden grundsätzlich exkl. MWSt. gefördert. Sofern der/die FörderwerberIn nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, können die Kosten inkl. MWSt. gefördert werden. Dies ist bei der Projekteinreichung zu belegen.
  • Eigenleistungen sind nur maximal bis zur Höhe des Interessentenbeitrages als förderfähige Kosten anrechenbar. Umfang und Art der Eigenleistungen sind im Antrag klar zu definieren.                                               

Die anrechenbaren Kosten müssen mindestens 2.500 Euro exkl. MWSt. je Vorhaben betragen.

Sämtliche zur Förderung eingereichten Kosten sind zu plausibilisieren. Dies kann beispielsweise an Hand von zumindest drei Vergleichsangeboten/unverbindlichen Preisauskünften erfolgen.

Finanzrahmen
Im gegenständlichen Call können Projektierungen mit einem Gesamtmittelbedarf von 200.000 Euro bedeckt werden. Darüber hinausgehende Einreichungen bzw. Kosten können nicht gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Kriterien für die Förderfähigkeit von Maßnahmen

  • Die Finanzierung des Projektes muss gewährleistet und durch entsprechende Bestätigungen belegt sein.
  • Erstellen von Hangwassergefahrenhinweiskarten (Hangwasserregime) auf Basis einer 2D-Modellierung aufbauend auf einem Geländemodell mit einer Auflösung von zumindest 1 x 1 m
  • Modellierung des gesamten Landesgebietes von Oberösterreich

Abwicklung / Antragstellung

Einreichstelle
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Abteilung Wasserwirtschaft - Gruppe Hochwasserschutz
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
Email: hw.ww.post@ooe.gv.at

Stichtag
Letztmalige Möglichkeit zur Projekteinreichung: 21.08.2020

Randbedingungen
Projekte, die nicht innerhalb der Frist vollständig eingereicht werden, können für das Auswahlverfahren nicht zugelassen werden.
Als Nachweis der rechtzeitigen Einreichung gilt bei postalischer Übermittlung der Poststempel, bei persönlicher Einreichung das Datum des Eingangsstempels.
Bei elektronischer Übermittlung an die Emailadresse "hw.ww.post@ooe.gv.at" gilt das Projekt als rechtzeitig übermittelt, wenn alle notwendigen Unterlagen am Stichtag eingegangen sind.

Die Anträge werden von der Einreichstelle gesammelt und auf ihre Vollständigkeit geprüft (allenfalls Nachforderung von Unterlagen). Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand der Projektauswahlkriterien bewertet und gereiht. Bei gleicher Bewertung erfolgt eine Reihung nach dem Datum der vollständigen Einreichung. Nur vollständige Anträge (nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen) werden dem Auswahlverfahren unterzogen und können in der Folge gegebenenfalls bewilligt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die beantragten Maßnahmen dürfen erst nach Mitteilung des Anerkennungsstichtages durch die Förderstelle vom Antragsteller begonnen werden. Rechnungen und Leistungen, die vor dem Anerkennungsstichtag datieren, können nicht anerkannt werden.
 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: