- Wer wird gefördert?.
- Was wird gefördert?.
- Wie wird gefördert?.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?.
- Abwicklung / Antragstellung.
Wer wird gefördert?
Oberösterreichische Klimabündnisgemeinden und Gemeindeorganisationen, welche im Auftrag von oö. Klimabündnisgemeinden tätig sind.
Was wird gefördert?
Investive Maßnahmen zur Klimawandelanpassung, insbesondere zur Verminderung thermischer Belastungen bei Gemeindegebäuden und dem dazu gehörenden unmittelbaren Außenbereich sowie im erheblich frequentierten öffentlichen Raum, welche nicht bereits durch EU-, Bundes- oder Landesförderungen abgedeckt sind.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Gefördert werden insbesondere nachstehend angeführte investive Maßnahmen oder deren Kombinationen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, die nach dem gegenwärtigen Stand der Technik zu einer dauerhaften Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels führen und die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, soweit keine Antragsberechtigung nach anderen Förderprogrammen vorliegt. Innovative neuere Systeme, insbesondere mit Mehrfachwirkung, sind nach Absprache mit der Förderstelle möglich.
Investive Maßnahmen sind z.B:
- Maßnahmen zur Klimaanpassung im unmittelbaren Bereich in und um Gemeindegebäude, durch z. B.
- bienenfreundliche Dach- und Fassadenbegrünung (Bienenweide),
- baulichen Schutz vor sommerlicher Sonneneinstrahlung, Verschattungsmaßnahmen,
- Bauteilaktivierungen
- Maßnahmen zur Klimaanpassung im erheblich frequentierten öffentlichen Raum (wie beispielsweise Spielplätze, Geh- und Radwege o.ä.) durch z.B.
- zusätzliche Pflanzung von heimischen Bäumen zur Beschattung
- Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern
- Möblierung von hitzegeschützten Außenbereichen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums (z.B. Sitzgelegenheiten, Pergolen, Sonnenschutz)
Hinweis: Nicht förderfähig sind Maßnahmen zur aktiven Lüftung, Klimatisierung oder Kühlung.
Wie wird gefördert?
Standard-Fördersatz | |
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Basisförderung | 50 % der förderungsfähigen klimarelevanten Nettoinvestitionskosten |
Zuschläge |
10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet. 10 % für Klimabündnisgemeinden, welche in einer Klimawandel-Anpassungsregion (KLAR) sind. |
Die Zuschläge sind kumulierbar, wobei die Gesamtförderung mit maximal 20.000 Euro begrenzt ist.
Achtung: Pro Gemeinde kann nur einmal im Jahr ein Antrag für mindesten zwei Maßnahmen gestellt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Basis für die Förderung sind Maßnahmenvorschläge, welche in Zusammenarbeit mit dem Klimabündnis Oberösterreich zu erstellen sind. Hierzu sind die bestehenden Beratungsangebote des Klimabündnis Oberösterreich zu nutzen.
Förderkriterien Umsetzungsprojekte
- Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch. Das Land Oberösterreich behält sich das Recht vor, unabhängig von der Laufzeit, die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
- Der Online-Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen vor Durchführung an das Land Oberösterreich zu stellen. Die Ausschreibung der Maßnahme oder Maßnahmen sowie die Erbringung von Planungsleistungen sind davon nicht betroffen.
- Die gesicherte Restfinanzierung muss bestätigt werden.
- In besonders berücksichtigungswürdigen/innovativen Fällen können Ausnahmen von den Bestimmungen dieses Förderprogramms gewährt werden.
- Es ist nur eine einmalige Antragstellung pro Jahr möglich. Es müssen zwei Maßnahmen enthalten und umgesetzt werden.
- Ist zumindest eine der eingereichten Maßnahmen Teil eines übergeordneten Projekts, so ist dieses im Förderungsansuchen zu beschreiben, um mögliche unerwünschte Wirkungen beurteilen zu können (siehe nächster Punkt).
- Die umgesetzten Maßnahmen dürfen nicht zu Verschlechterungen führen oder negative Auswirkungen auf andere Umweltziele haben (vgl. Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (2024) und „Do no significant harm“-Prinzip der EU-Taxonomie).
- Bei der Bepflanzung und Begrünung ist heimischen und bienenfreundlichen Arten der Vorzug zu geben.
- Alle behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen während der Umsetzung und des Betriebes der beantragten Maßnahme sind einzuhalten.
- Behandlung des Beratungsprotokolls im Umweltausschuss bzw. alternativ in dem zuständigen Ausschuss bzw. im Gemeinderat.
- Das Förderprogramm „Gemeinde-Klimawandelanpassungs-Programm" (GeKAP) unterstützt vorrangig Maßnahmen, die nicht bereits von anderen Förderungsinstrumenten erfasst sind. Daher ist die Kombination mit anderen Bundesförderungen und/oder Landesförderungen nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
VOR Umsetzung der Maßnahme:
- Online-Antrag Land OÖ samt Beilagen:
- Klimabündnis-Beratungsprotokoll, aus dem sich die Maßnahme ableiten lässt
- Beschreibung der geplanten Investitionen
- Kostenvoranschlag
- Angabe über weitere Förderung(en) bzw. Leermeldung
NACH Umsetzung der Maßnahme
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen betreffend umgesetzter Maßnahme
- Fotos
- Kurzbericht
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Alle angeführten Abrechnungsunterlagen sind elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.
Abwicklung / Antragstellung
Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:
Antragstellung
Der Online-Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen VOR Durchführung an das Land Oberösterreich zu stellen. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.
Die eingereichten Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Dem Ansuchen ist das Klimabündnis-Beratungsprotokoll beizufügen. In dringenden Fällen empfehlen wir eine rasche Kontaktaufnahme mit dem Klimabündnis Oberösterreich.
Beurteilung
Die MitarbeiterInnen des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit FachexpertInnen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.
Genehmigung
Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.
Auszahlung
Nach Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen, Vorlage der Abrechnungsunterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Kosten geringer sein als die Kostenschätzung im Förderantrag, so reduziert sich die Förderung aliquot.
Rechtsgrundlage
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
- Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
- Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF
Laufzeit
1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum).