Gemeinde-Boden-Programm (GBP)

Das Land Oberösterreich fördert Bodenschutz und einen nachhaltigen Umgang mit Boden und öffentlichen Flächen. Bei der Umsetzung der nachhaltigen und zukunftsorientierten Nutzung von Boden nehmen die Gemeinden eine wichtige Rolle ein. Das Programm fördert Planungs- und Vorarbeiten für bodenschonende Investitionen in oberösterreichischen Gemeinden.

Wer wird gefördert?

oberösterreichische Gemeinden

Was wird gefördert?

  • Die Beratung und detaillierte Vorbereitung für konkrete Investitionen in Bodenschutz-maßnahmen im Gemeindegebiet wie z.B.
  • Erstellung eines Bodenschutz-Gemeindeprogramms, 
  • Implementierung der Bodenfunktionsbewertung in die örtlichen Entwicklungskonzepte bzw. Flächenwidmungspläne,
  • bodenkundliche Baubegleitung bei öffentlichen Bauprojekten

Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:

  • Beratung, Vorbereitung und detaillierte Analyse durch Experten, für konkrete Investitionen im Bereich des bodenschonenden Umganges in Gemeinden und bei öffentlichen Flächen
  • Kosten einer bodenkundlichen Baubegleitung bei Bauprojekten (z.B. Leitungsbau, größere Bauvorhaben etc.)
  • Verwendung der Bodenfunktionsbewertung (Bodenfunktionskarten des Landes Oberösterreich) im Rahmen der Erstellung von Flächenwidmungsplanungen bzw. von örtlichen Entwicklungskonzepten

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

  Fördersatz Land
Basisförderung 40 % der förderungsfähigen bodenschutzrelevanten Nettokosten
Zuschläge

20 % für Bodenbündnisgemeinden

 

10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.

Die Zuschläge sind kumulierbar, wobei die Gesamtförderung mit maximal 3.000 Euro begrenzt ist.

Achtung: Pro Gemeinde kann nur einmal im Jahr ein Antrag gestellt werden.

Hinweis: Die Restfinanzierung muss gesichert sein!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Allgemeine Kriterien

  • Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch. Das Land Oberösterreich behält sich das Recht vor, unabhängig von der Laufzeit die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
  • Es ist nur eine einmalige Antragstellung pro Jahr möglich.
  • Die gesicherte Restfinanzierung muss bestätigt werden.
  • Es darf für diese Maßnahme keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein.

Technische Kriterien

  • Vor Beauftragung der detaillierten technischen Analyse für konkrete Investitionen in Bodenschutzmaßnahmen ist eine Beratung durch das Bodenbündnis Oberösterreich durchzuführen. Dabei sind bereits vorliegende Konzepte/Untersuchungen sowie Beratungsprotokolle zu berücksichtigen. Die Betrachtung hat sich auf bereits in der Gemeinde durchgeführte Bodenschutzmaßnahmen und allfällig sinnvolle zusätzliche Maßnahmen zu beziehen.
  • Die detaillierte technische Analyse für konkrete Investitionen im Bereich Bodenschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet ist von einem dazu befugten Planungsunternehmen durchzuführen.
  • Die Analyse muss neben dem technischen Teil sowohl die Abschätzung der Kosten der Investitionsmaßnahmen als auch den Nutzen der konkreten Maßnahmen enthalten.

Erforderliche Unterlagen

VOR Umsetzung der Maßnahme

  • Antragsformular Land (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Grobanalyse durch das Bodenbündnis Oberösterreich
  • Kostenvoranschlag für Konzepterstellung und Analyseverfahren

NACH Umsetzung der Maßnahme

  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen betreffend Konzept und Analyseverfahren
  • Konzept und Analyse-Papier

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.

Alle angeführten Unterlagen sind elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Antragstellung

Der Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen VOR Durchführung an das Land Oberösterreich zu stellen. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.

Beurteilung

Die MitarbeiterInnen des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit FachexpertInnen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.

Genehmigung

Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.

Auszahlung

Nach Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen, Vorlage der Abrechnungsunterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Kosten geringer sein als die Kostenschätzung im Förderantrag, so reduziert sich die Förderung aliquot.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
  • Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
  • Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum).

Wer wird gefördert?

oberösterreichische Gemeinden

Was wird gefördert?

Informationsmaßnahmen der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt A) im Bereich Bodenschutzmaßnahmen

Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:

Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, facheinschlägige Weiterbildung von Gemeindebediensteten, Gemeindebodenstatistiken etc.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

  Fördersatz Land
Basisförderung 40 % der förderungsfähigen bodenschutzrelevanten Netto-Investitionskosten
Zuschläge

20 % für Bodenbündnisgemeinden

 

10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.

Die Zuschläge sind kumulierbar, wobei die Gesamtförderung mit maximal 2.000 Euro begrenzt ist.

Achtung: Pro Gemeinde kann nur einmal im Jahr ein Antrag gestellt werden.

Hinweis: Die Restfinanzierung muss gesichert sein!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Allgemeine Kriterien

  • Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch. Das Land Oberösterreich behält sich das Recht vor, unabhängig der Laufzeit die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
  • Es ist nur eine einmalige Antragstellung pro Jahr möglich.
  • Die gesicherte Restfinanzierung muss bestätigt werden.
  • Es darf für diese Maßnahme keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein.

Technische Kriterien

Auf Einladungen ist das Logo Land Oberösterreich in ausreichender Größe zu platzieren.

Erforderliche Unterlagen

VOR Umsetzung der Maßnahme

  • Antragsformular Land (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
  • Beschreibung der geplanten Informationsarbeit zu Fördergegenstand A)
  • Kostenvoranschlag für Informationsaufwand

NACH Umsetzung der Maßnahme

  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (z.B. für Infoveranstaltung, Einladungen etc.; aber keine Konsumationsrechnungen)
  • Vortragendenliste, Besucheranzahl, Einladungsliste

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.

Alle angeführten Unterlagen sind elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Antragstellung

Der Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen VOR Durchführung an das Land Oberösterreich zu stellen. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.

Beurteilung

Die MitarbeiterInnen des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit FachexpertInnen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.

Genehmigung

Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.

Auszahlung

Nach Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen, Vorlage der Abrechnungsunterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Kosten geringer sein als die Kostenschätzung im Förderantrag, so reduziert sich die Förderung aliquot.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
  • Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
  • Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum).

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: