Wer wird gefördert?
oberösterreichische Gemeinden
Was wird gefördert?
- Die Beratung und detaillierte Vorbereitung für konkrete Investitionen in Bodenschutz-maßnahmen im Gemeindegebiet wie z.B.
- Erstellung eines Bodenschutz-Gemeindeprogramms,
- Implementierung der Bodenfunktionsbewertung in die örtlichen Entwicklungskonzepte bzw. Flächenwidmungspläne,
- bodenkundliche Baubegleitung bei öffentlichen Bauprojekten
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
- Beratung, Vorbereitung und detaillierte Analyse durch Experten, für konkrete Investitionen im Bereich des bodenschonenden Umganges in Gemeinden und bei öffentlichen Flächen
- Kosten einer bodenkundlichen Baubegleitung bei Bauprojekten (z.B. Leitungsbau, größere Bauvorhaben etc.)
- Verwendung der Bodenfunktionsbewertung (Bodenfunktionskarten des Landes Oberösterreich) im Rahmen der Erstellung von Flächenwidmungsplanungen bzw. von örtlichen Entwicklungskonzepten
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Fördersatz Land | |
---|---|
Basisförderung | 40 % der förderungsfähigen bodenschutzrelevanten Nettokosten |
Zuschläge |
20 % für Bodenbündnisgemeinden 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet. |
Die Zuschläge sind kumulierbar, wobei die Gesamtförderung mit maximal 3.000 Euro begrenzt ist.
Achtung: Pro Gemeinde kann nur einmal im Jahr ein Antrag gestellt werden.
Hinweis: Die Restfinanzierung muss gesichert sein!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Allgemeine Kriterien
- Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch. Das Land Oberösterreich behält sich das Recht vor, unabhängig von der Laufzeit die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
- Es ist nur eine einmalige Antragstellung pro Jahr möglich.
- Die gesicherte Restfinanzierung muss bestätigt werden.
- Es darf für diese Maßnahme keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein.
Technische Kriterien
- Vor Beauftragung der detaillierten technischen Analyse für konkrete Investitionen in Bodenschutzmaßnahmen ist eine Beratung durch das Bodenbündnis Oberösterreich durchzuführen. Dabei sind bereits vorliegende Konzepte/Untersuchungen sowie Beratungsprotokolle zu berücksichtigen. Die Betrachtung hat sich auf bereits in der Gemeinde durchgeführte Bodenschutzmaßnahmen und allfällig sinnvolle zusätzliche Maßnahmen zu beziehen.
- Die detaillierte technische Analyse für konkrete Investitionen im Bereich Bodenschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet ist von einem dazu befugten Planungsunternehmen durchzuführen.
- Die Analyse muss neben dem technischen Teil sowohl die Abschätzung der Kosten der Investitionsmaßnahmen als auch den Nutzen der konkreten Maßnahmen enthalten.
Erforderliche Unterlagen
VOR Umsetzung der Maßnahme
- Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
- Beschreibung des Vorhabens
- Grobanalyse durch das Bodenbündnis Oberösterreich
- Kostenvoranschlag für Konzepterstellung und Analyseverfahren
NACH Umsetzung der Maßnahme
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen betreffend Konzept und Analyseverfahren
- Konzept und Analyse-Papier
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Alle angeführten Unterlagen sind elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.
Abwicklung / Antragstellung
Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:
Antragstellung
Der Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen VOR Durchführung an das Land Oberösterreich zu stellen. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.
Beurteilung
Die MitarbeiterInnen des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit FachexpertInnen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.
Genehmigung
Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.
Auszahlung
Nach Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen, Vorlage der Abrechnungsunterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Kosten geringer sein als die Kostenschätzung im Förderantrag, so reduziert sich die Förderung aliquot.
Rechtsgrundlage
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
- Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
- Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF
Laufzeit
1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum).
Wer wird gefördert?
oberösterreichische Gemeinden
Was wird gefördert?
Informationsmaßnahmen der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt A) im Bereich Bodenschutzmaßnahmen
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, facheinschlägige Weiterbildung von Gemeindebediensteten, Gemeindebodenstatistiken etc.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Fördersatz Land | |
---|---|
Basisförderung | 40 % der förderungsfähigen bodenschutzrelevanten Netto-Investitionskosten |
Zuschläge |
20 % für Bodenbündnisgemeinden 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet. |
Die Zuschläge sind kumulierbar, wobei die Gesamtförderung mit maximal 2.000 Euro begrenzt ist.
Achtung: Pro Gemeinde kann nur einmal im Jahr ein Antrag gestellt werden.
Hinweis: Die Restfinanzierung muss gesichert sein!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Allgemeine Kriterien
- Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch. Das Land Oberösterreich behält sich das Recht vor, unabhängig der Laufzeit die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
- Es ist nur eine einmalige Antragstellung pro Jahr möglich.
- Die gesicherte Restfinanzierung muss bestätigt werden.
- Es darf für diese Maßnahme keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein.
Technische Kriterien
Auf Einladungen ist das Logo Land Oberösterreich in ausreichender Größe zu platzieren.
Erforderliche Unterlagen
VOR Umsetzung der Maßnahme
- Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
- Beschreibung der geplanten Informationsarbeit zu Fördergegenstand A)
- Kostenvoranschlag für Informationsaufwand
NACH Umsetzung der Maßnahme
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (z.B. für Infoveranstaltung, Einladungen etc.; aber keine Konsumationsrechnungen)
- Vortragendenliste, Besucheranzahl, Einladungsliste
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Alle angeführten Unterlagen sind elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.
Abwicklung / Antragstellung
Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:
Antragstellung
Der Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen VOR Durchführung an das Land Oberösterreich zu stellen. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.
Beurteilung
Die MitarbeiterInnen des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit FachexpertInnen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.
Genehmigung
Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.
Auszahlung
Nach Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen, Vorlage der Abrechnungsunterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Kosten geringer sein als die Kostenschätzung im Förderantrag, so reduziert sich die Förderung aliquot.
Rechtsgrundlage
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
- Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
- Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF
Laufzeit
1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum).