Die betriebliche Standort- und Flächenentwicklung orientiert sich in Oberösterreich an einer strategischen Abstimmung auf Landesebene und an regionaler Kooperation. In den letzten Jahren haben sich insbesondere Gemeindeverbände als Gremien zur innerregionalen Beratung von Entscheidungen zu Betriebs- als auch Einzelhandelsstandorten etabliert (INKOBA, Wirtschaftsparks). Koordiniert und gesteuert werden alle diese Aktivitäten durch die Business Upper Austria – Oö. Wirtschaftsagentur GmbH.
Gemeindeverbände besitzen Rechte zur Abgabe von Stellungnahmen in Raumordnungsverfahren gemäß § 13 Abs. 3 sowie § 33 Abs. 2 lit. 8 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 i.d.g.F.. Daher steigt auch die Relevanz, diesem Thema seitens der Raumordnung laufend Beachtung zu schenken.