Verhaltensregeln für Funsportarten

Verhaltensregeln für das Fahren mit Inline-Skates und Rollschuhen, Boards, Scooter, Roll-Ski sowie deren zulässigen Verkehrsflächen.

  • Rechtliche Einordnung: Vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge (§ 2 Abs 1 Z 19 StVO); mit Sonderregelung in § 88a StVO.
  • Verhaltenspflichten: Grundsätzlich wie für Fußgänger, spezifisches Gefährdungs- und Behinderungsverbot, Anpassung der Geschwindigkeit an Fußgänger; Auf Radfahranlagen wie für Radfahrer.
  • Zulässige Verkehrsflächen: Gehsteige, Gehwege, Schutzwege, Wohnstraßen, Fußgängerzonen, Spielstraßen, Rollschuhstraßen, Radfahranlagen
     

Weiterführende Informationen

  • Rechtliche Einordnung: Fahrzeugähnliches Kinderspielzeug (§ 2 Abs 1 Z 19 StVO). 
  • Verhaltenspflichten: Wie für Fußgänger, zum Beispiel: Verbot des überraschenden Betretens der Fahrbahn; zusätzlich Gefährdungs- und Behinderungsverbot.
  • Zulässige Verkehrsflächen: Gehsteige, Gehwege, Schutzwege, kombinierte Geh- und Radwege, Wohnstraßen, Spielstraßen, Fußgängerzonen.
     

Weiterführende Informationen

  • Rechtliche Einordnung: Vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge (§ 2 Abs 1 Z 19 StVO) bzw. ähnliche Bewegungsmittel iSd § 88 Abs 1 und 2 StVO. 
  • Verhaltenspflichten: Wie für Fußgänger, zum Beispiel: Verbot des überraschenden Betretens der Fahrbahn; zusätzlich Gefährdungs- und Behinderungsverbot.
  • Zulässige Verkehrsflächen: Gehsteige, Gehwege, Schutzwege, Straßenbankette, kombinierte Geh- und Radwege, Wohnstraßen, Spielstraßen, Fußgängerzonen.
     

Weiterführende Informationen

  • Rechtliche Einordnung: Vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn, bestimmte Kleinfahrzeuge (§ 2 Abs 1 Z 19 StVO) bzw. ähnliche Bewegungsmittel iSd § 88 Abs 1 und 2 StVO.
  • Verhaltenspflichten: Wie für Fußgänger, zum Beispiel: Verbot des überraschenden Betretens der Fahrbahn; zusätzlich Gefährdungs- und Behinderungsverbot.
  • Zulässige Verkehrsflächen: Gehsteige, Gehwege, Schutzwege, Straßenbankette, kombinierte Geh- und Radwege, Wohnstraßen, Spielstraßen, Fußgängerzonen; Bei Bewilligung nach § 82 StVO auch andere Fahrbahnen.
     

Weiterführende Informationen

Verkehrsfläche

Rollschuhe, Inline- Skates

Micro-Scooter

Kickboards 

Snake- und Skateboards

Gehsteig

Ja Ja Ja Nein

Gehweg

Ja Ja Ja Nein
Kombinierter Geh- und Radweg Ja Ja Ja Nein

Schutzweg

Ja Ja Ja Nein

Straßenbankett

Nein Ja Nein Nein

Wohnstraße

Ja Ja Ja Ja

Spielstraße

Ja Ja Ja Ja

Rollschuhstraße

Ja Nein Nein Nein

Fußgängerzone

Ja Ja Ja Nein
Radfahranlage

Ja

(außer Rfs und Mzs außerorts)

Nein Nein Nein

Fahrbahn für Kfz

Nein Nein Nein Nein

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: