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Skate-, Snake- und Kickboards.
Dieses fahrzeugähnliche Spielzeug ist erlaubt auf Gehsteigen, Gehwegen, Schutzwegen, kombinierten Geh- und Radwegen, Wohnstraßen, Spielstraßen und in Fußgängerzonen.
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Inline-Skates und Rollschuhe.
Zulässige Verkehrsflächen sind Gehsteige, Gehwege, Schutzwege, Wohnstraßen, Fußgängerzonen, Spielstraßen, Rollschuhstraßen, Radfahranlagen
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Micro-Scooter.
Zulässige Verkehrsflächen sind Gehsteige, Gehwege, Schutzwege, Straßenbankette, kombinierte Geh- und Radwege, Wohnstraßen, Spielstraßen, Fußgängerzonen.
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Zulässige Verkehrsflächen.
Hier sind die zulässigen Verkehrsflächen für die jeweiligen Funsportarten aufgelistet.
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Roll-Ski.
Roll-Ski sind zulässig auf Gehsteigen, Gehwegen, Schutzwegen, Straßenbanketten, kombinierten Geh- und Radwegen, Wohnstraßen, Spielstraßen und in Fußgängerzonen.
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