Hangwasserprojekte – Bauliche Umsetzung

Call für die Einreichung von Förderungsanträgen für die Maßnahmenart 7.6.4 – Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren – bauliche Umsetzung von Hangwasserprojekten.

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Wassergenossenschaften, Wasserverbände 

Was wird gefördert?

Bauliche Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Hangwasserregimes hinsichtlich Flächen- und Muldenrückhalt auf Basis des Maßnahmenpunktes 23.2.3 Unterpunkt 2. der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 "LE-Projektförderungen" ("Hangwasserprojekte"). 

Förderfähige Maßnahmen 

  • Errichtung von Hangwasserschutzmaßnahmen für Objekte, die vor dem 1. Juli 1990 behördlich bewilligt wurden
  • Abflussmulden
  • Betriebsstraßen
  • Wasserrückhalteanlagen (Staubauwerke bzw. Dämme) bis zu einem Retentionsvolumen von 10.000
  • Instandhaltungsmaßnahmen 
  • Verrohrungen von Abflusswegen in Zwangspunkten 

Nicht förderfähige Leistungen

  • Entgelte für Änderungen der Flächennutzung
  • Errichtung von
    • Maßnahmen der Eigenvorsorge 
    • Maßnahmen zur Erschließung und Sicherung von Bauland
    • Maßnahmen zum Schutz vor Wässern aus Siedlungs- und Industriegebieten 
    • Verrohrungen von Abflusswegen ohne Zwangspunkte
    • Anlagen mit einem Retentionsvolumen von mehr als 10.000
    • Anlagen vorrangig zum Rückhalt von Sedimenten
    • behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen (z. B. Ausgleichsmaßnahmen im Straßenbau) ​​​

Wie wird gefördert?

Förderhöhe und Förderbedingungen 

  • Zuschuss zu den anrechenbaren Errichtungskosten im Ausmaß von 80 %
  • Bei wettbewerbsrelevanten Vorhaben erfolgt die Förderungsgewährung als de-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.
  • Die Kosten werden grundsätzlich exkl. MWSt. gefördert. Sofern der/die FörderwerberIn nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, können die Kosten inkl. MWSt. gefördert werden. Dies ist spätestens mit dem ersten Zahlungsantrag zu belegen. 
  • Eigenleistungen sind nur maximal bis zur Höhe des Interessentenbeitrages als förderfähige Kosten anrechenbar. Umfang und Art der Eigenleistungen sind im Antrag klar zu definieren. 
  • Die anrechenbaren Kosten müssen mindestens 15.000 Euro exkl. MWSt. je Vorhaben betragen.  
  • Sämtliche zur Förderung eingereichten Kosten sind zu plausibilisieren. Dies kann beispielsweise an Hand von zumindest drei Vergleichsangeboten/unverbindlichen Preisauskünften erfolgen. 

Finanzrahmen 

Im gegenständlichen Call stehen für die "bauliche Umsetzung" Gesamtmittel in Höhe von 3.800.000,00 Euro zur Verfügung. Darüber hinausgehende Einreichungen bzw. Kosten können nicht gefördert werden. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Fachgrundlagen zur Beurteilung der Einhaltung der Kriterien sind im Projekt darzulegen. 
  • Die Finanzierung des Projektes muss gewährleistet sein.
  • Die notwendigen Bewilligungen müssen vorliegen. 
  • Es müssen auch andere mögliche Maßnahmen im Einzugsgebiet unter aktiver Einbeziehung der Gemeinden, der Landwirtschaft und der überörtlichen Raumplanung ausgewiesen und dargestellt bzw. erläutert werden.  
  • Erfüllung der "Allgemeinen Projektanforderungen an Hangwasserprojekte"

Abwicklung / Antragstellung

Einreichstelle

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Abteilung Wasserwirtschaft - Gruppe Hochwasserschutz
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
Email: hw.ww.post@ooe.gv.at

Stichtag

  • Letztmalige Möglichkeit zur Projekteinreichung: 31.12.2023
  • Bewilligungsstichtag: 04.03.2024

Randbedingungen

  • Projekte, die nicht innerhalb der Frist vollständig eingereicht werden, können für das Auswahlverfahren nicht zugelassen werden.
  • Als Nachweis der rechtzeitigen Einreichung gilt bei postalischer Übermittlung der Poststempel, bei persönlicher Einreichung das Datum des Eingangsstempels.
  • Bei elektronischer Übermittlung an die Emailadresse hw.ww.post@ooe.gv.at gilt das Projekt als rechtzeitig übermittelt, wenn alle notwendigen Unterlagen am Stichtag eingegangen sind.
  • Die Anträge werden von der Einreichstelle gesammelt und auf ihre Vollständigkeit geprüft (allenfalls Nachforderung von Unterlagen).
  • Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren an Hand der Projektauswahlkriterien bewertet und gemäß dieser Reihung ausgewählt.
  • Bei gleicher Bewertung erfolgt eine Reihung nach dem Datum der vollständigen Einreichung.
  • Nur vollständige Anträge (nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen) werden dem Auswahlverfahren unterzogen und können in der Folge gegebenenfalls bewilligt werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
  • Die beantragten Maßnahmen dürfen erst nach Förderungszusage begonnen werden.

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: