Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an oberösterreichische Blasmusikvereine und an volkskulturelle Vereine, die sich dafür engagieren oberösterreichische Bräuche und Traditionen zu bewahren, z.B.: Volkstanzgruppen, Landjugendgruppen, Schuhplattlergruppen, Chöre, Heimat- und Trachtenvereine, Kameradschaftsbund, Bürgergarden, Prangerschützen, Traditionskorps, Schützenkompanien, Freiwillige Feuerwehr
Was wird gefördert?
- Komplette Trachteneinkleidungen sowie Ergänzung oder Ersatz von Trachten
- Neuankauf und Restaurierung von historischen Fahnen
- Ankäufe von Musikinstrumenten für Trachtenvereine (Jagd- oder Parforcehörner bzw. Steirische Harmonikas)
- Ankauf und Reparatur von Instrumenten für Blasmusikverein
- Instrumententaschen und -koffer.
Nicht gefördert werden Privatinstrumente für Vereinsmitglieder, Gewehre, Säbel, Munition oder Waffen (Ausnahme: Stutzen bei den Prangerschützen).
Wie wird gefördert?
Pro Verein kann pro Jahr ein Antrag um Förderung eingebracht werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Vereinssitz in Oberösterreich
- Beim Antragsteller muss es sich um eine juristische (Verein) oder natürliche Person handeln.
- Anträge können ausschließlich rückwirkend nach der Anschaffung für das Vorjahr eingebracht werden.
Abwicklung / Antragstellung
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- vollständig ausgefülltes unten stehendes Antragsformular
- Foto der Tracht oder Fahne in Vorder- und Rückenansicht (nur bei Neueinkleidung)
- Rechnungskopien im PDF-Format mit Zahlungsbestätigungen (Valutadatum muss ersichtlich sein) und Belegaufstellung
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail einzubringen.
Formular
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Trachten, Musikinstrumente, historische Fahnen für Blasmusik- und volkskulturelle Vereine (KGD-K/E-36) Herunterladen .