Zivilluftfahrtveranstaltungen

Bewilligung von Zivilluftfahrtveranstaltungen, wie z.B. Flugvorführungen

Gemäß § 126 Luftfahrtgesetz ist für Wettbewerbe oder Schauvorstellungen (z.B. Flugvorführungen) an denen Zivilluftfahrzeuge beteiligt sind, eine Bewilligung des Landeshauptmannes erforderlich.

Der Antrag auf Bewilligung einer zivilen Luftfahrtveranstaltung ist beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, einzubringen. Es wird empfohlen, das Ansuchen zeitgerecht (ca. vier Wochen vor dem geplanten Termin) zu stellen.
 

Formular

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