Was sind Luftfahrthindernisse?
Außerhalb von Sicherheitszonen sind Anlagen, insbesondere Gebäude, Maste und Kamine sowie Stromleitungen und Seilbahnen, Luftfahrthindernisse, wenn ihre Höhe über der Erdoberfläche
- 100 m übersteigt oder
- 30 m übersteigt und sich die Anlage auf einer natürlichen oder künstlichen Bodenerhebung befindet, die mehr als 100 m aus der umgebenden Landschaft herausragt.
- Seil- oder Drahtverspannungen (z.B. Seilbahnen, Freileitungen) außerhalb von Sicherheitszonen sind außerdem Luftfahrthindernisse, wenn ihre Höhe die Erdoberfläche und die sie umgebenden natürlichen oder künstlichen Hindernisse um mindestens 10 m überragt und wenn diese Anlagen
- eine Autobahn oder Schnellstraße überqueren
- oder in Gebieten liegen, deren Geländebeschaffenheit eine Gefährdung für Such- und Rettungshubschrauber darstellen kann.
Anwendungsgebiet
Mit Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 1. Dezember 2016, LGBl.Nr. 70/2016, wurde als Gebiet, dessen besondere Geländebeschaffenheit für Such- und Rettungsflüge eine Gefährdung darstellen kann, das gesamte Bundesland Oberösterreich festgelegt, ausgenommen das Gebiet innerhalb der Sicherheitszone des Flughafens Linz-Hörsching (sh. unten).
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Errichtung oder Erweiterung eines Luftfahrthindernisses
Ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Errichtung oder Erweiterung eines Luftfahrthindernisses ist beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz einzubringen.
Für die Meldung können Sie unten angeführtes Formular "Meldung eines Luftfahrthindernisses" (PDF-Format) verwenden.
Der Meldung sind folgende Planunterlagen, aus denen insbesondere die genaue Lage und Höhe der Anlage hervorgehen, anzuschließen (2fach): Übersichtsplan (M 1:25.000), Katasterplan, Ansicht bzw. Längenschnitt.
Luftfahrthindernisse innerhalb der Sicherheitszone des Flughafens Linz
Bedürfen einer Bewilligung durch den Bundesminister/die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Radetzkystraße 2, 1030 Wien.
Formular
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Luftfahrthindernis (SVD-Verk/E-23)
Meldung gemäß § 91 und § 91a LFG
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