Eröffnungsbilanz

Eröffnungsbilanz des Landes Oberösterreich zum Stichtag 1.1.2020

Das Land Oberösterreich wendet auf Grund der vom Bundesminister für Finanzen mit BGBl. II Nr. 313/2015 beschlossenen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 - VRV 2015, welche die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 ablöste, ab dem Finanzjahr 2020 die VRV 2015 in der Fassung des BGBl. II Nr. 17/2018 (kundgemacht am 23. Jänner 2018) an.

Durch die VRV 2015 ergeben sich wesentliche Änderungen in der Haushaltsgebarung. Von der kameralen Einnahmen-Ausgabenrechnung wird die Gebarung des Landes Oberösterreich in Form eines „Drei-Komponenten-Haushalts“ mit Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt abgebildet.

Nach den Bestimmungen des § 38 der VRV 2015 ist für den Vermögenshaushalt eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Bei der nun vorliegenden Eröffnungsbilanz handelt es sich um die erste Vermögensrechnung des Landes Oberösterreich gem. VRV 2015 mit Bilanzstichtag 1.1.2020. Die Eröffnungsbilanz des Landes Oberösterreich samt Ansatz- und Bewertungsregeln ist im nachstehenden Dokument dargestellt.

Zur Klärung offener Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: