Allgemeine Informationen
Teilnahme von EU-Bürgern an Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Oberösterreich.
Voraussetzungen
Aktives Wahlalter 16 Jahre am Wahltag, Hauptwohnsitz am Stichtag in der Gemeinde, Staatsangehörigkeit zu einem EU-Mitgliedstaat.
Fristen
82 Tage vor dem Wahltag ist der Stichtag für die Teilnahme an der Wahl.
Erledigungsdauer
Die Wahl dauert von der Ausschreibung bis zur Beschlussfassung über das endgültige Ergebnis in der Gemeinde.
Zuständige Stelle
Gemeindewahlleiter, Gemeindewahlbehörde in der jeweiligen oberösterreichischen Gemeinde.
Verfahrensablauf
Aufnahme ins Wählerverzeichnis aus der Unionsbürger-Wählerevidenz.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Hauptwohnsitzmeldung und Staatsangehörigkeit werden von Amts wegen durch die Gemeinde erhoben; Identität des Wählers ergibt sich aus seiner Hauptwohnsitzmeldung.
Art und Format der Nachweise
Von Amts wegen werden die Hauptwohnsitzmeldung und die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates erhoben.
Kosten
Für den Bürger entstehen keine Kosten.
Zusätzliche Informationen
Das nach dem Hauptwohnsitz zuständige Gemeindeamt.
Rechtsbehelfe
Das Wahlergebnis kann beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Inneres- und Kommunales
Letzte Aktualisierung: 18.03.2021
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