Allgemeine Informationen
Stellenausschreibungen der Gemeinden, Gemeindeverbände und Statutarstädte erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Objektivierungsbestimmungen.
Voraussetzungen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Fristen
Die Dauer der Bewerbungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Gemeinden, Gemeindeverbände und Statutarstädte.
Verfahrensablauf
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Art und Format der Nachweise
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Die Stellenausschreibung im Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände ist je nach Art des zu besetzenden Dienstpostens, jedenfalls aber ortsüblich zu veröffentlichen. So finden sich auf der Amtstafel beziehungsweise den Homepages der Gemeinden und Gemeindeverbände die entsprechenden Ausschreibungen. Die Ausschreibung leitender Funktionen ist darüber hinaus auch in der Amtlichen Linzer Zeitung zu veröffentlichen.
Rechtsbehelfe
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
- Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 .
- Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 .
- Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 .
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Inneres- und Kommunales
Letzte Aktualisierung: 22.03.2021
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