Gemeinde- und Gemeindeverbandsdienst – Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit

Allgemeine Informationen

Dienstverhältnisse die auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurden, sogenannte befristete Dienstverhältnisse, enden durch Zeitablauf.

Voraussetzungen

Bedienstete beziehungsweise Bediensteter nach dem Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001, Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 oder Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002.

Fristen

Die im Dienstvertrag vereinbarte Frist.

Erledigungsdauer

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zuständige Stelle

Gemeinden, Gemeindeverbände und Statutarstädte.

Verfahrensablauf

Durch zeitlichen Ablauf der Befristung endet das Dienstverhältnis.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Dienstvertrag.

Art und Format der Nachweise

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Kosten

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zusätzliche Informationen

Das Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten gilt dann als auf bestimmte Zeit eingegangen

(befristetes Dienstverhältnis), wenn es

  • von vornherein auf die Besorgung einer bestimmten, zeitlich begrenzten Arbeit oder
  • auf eine kalendermäßig bestimmte Zeit abgestellt ist.

In der Regel kann es auf bestimmte Zeit nur einmal verlängert werden. Diese Verlängerung darf 6 Monate nicht überschreiten. Wird das Dienstverhältnis darüber hinaus fortgesetzt, so wird es von da ab so angesehen, wie wenn es von Anfang an auf unbestimmte Zeit eingegangen worden wäre (Verbot von Kettenarbeitsverträgen!).

Rechtsbehelfe

Klage bei den Arbeits- und Sozialgerichten (Vertragsbedienstete).

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Inneres- und Kommunales
Letzte Aktualisierung: 23.03.2021

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