Allgemeine Informationen
Dienstverhältnisse die auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurden, sogenannte befristete Dienstverhältnisse, enden durch Zeitablauf.
Voraussetzungen
Bedienstete beziehungsweise Bediensteter nach dem Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001, Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 oder Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002.
Fristen
Die im Dienstvertrag vereinbarte Frist.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Gemeinden, Gemeindeverbände und Statutarstädte.
Verfahrensablauf
Durch zeitlichen Ablauf der Befristung endet das Dienstverhältnis.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Dienstvertrag.
Art und Format der Nachweise
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Das Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten gilt dann als auf bestimmte Zeit eingegangen
(befristetes Dienstverhältnis), wenn es
- von vornherein auf die Besorgung einer bestimmten, zeitlich begrenzten Arbeit oder
- auf eine kalendermäßig bestimmte Zeit abgestellt ist.
In der Regel kann es auf bestimmte Zeit nur einmal verlängert werden. Diese Verlängerung darf 6 Monate nicht überschreiten. Wird das Dienstverhältnis darüber hinaus fortgesetzt, so wird es von da ab so angesehen, wie wenn es von Anfang an auf unbestimmte Zeit eingegangen worden wäre (Verbot von Kettenarbeitsverträgen!).
Rechtsbehelfe
Klage bei den Arbeits- und Sozialgerichten (Vertragsbedienstete).
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
- Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 .
- Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 .
- Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 .
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Inneres- und Kommunales
Letzte Aktualisierung: 23.03.2021
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