Allgemeine Informationen
Die Einteilung der Bediensteten in Gemeinden, Gemeindeverbänden und Statutarstädten erfolgt grundsätzlich als Vertragsbedienstete oder pragmatisierte Bedienstete (Beamtinnen und Beamte).
Voraussetzungen
Je nach Art des Dienstverhältnisses gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Vergleichen Sie hierzu auch die Informationen zu Begründung des Dienstverhältnisses.
Fristen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Gemeinden, Gemeindeverbände und Statutarstädte.
Verfahrensablauf
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Dienstvertrag oder Bescheid.
Art und Format der Nachweise
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Die Einteilung der Bediensteten erfolgt in erster Linie nach der Art der Entstehung und der auf das Dienstverhältnis anzuwendenden Rechtsnormen. Hierbei wird zwischen Vertragsbediensteten und Beamtinnen und Beamte (pragmatisierte Bedienstete) unterschieden.
Das Vertragsbedienstetenverhältnis, nach den landesrechtlichen Regelungen, gehört dem Privatrecht an, und unterscheidet sich von sonstigen privatrechtlichen Dienstverhältnissen nur dadurch, dass es besondere Rechte und Pflichten zum Inhalt hat, die dem öffentlichen Dienst Rechnung tragen.
Als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis bezeichnet man ein Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft, das durch einen Hoheitsakt auf Lebenszeit begründet wird (daher Dienststand beziehungsweise Ruhestand). Maßnahmen der Dienstbehörde im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses (Ernennungen, Beförderungen, Ruhestandsversetzung und so weiter) sind einseitige Hoheitsakte, wobei den Betroffenen nach dem anzuwendenden Dienstrechtsverfahrensgesetz Parteistellung zukommt.
Rechtsbehelfe
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
- Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 .
- Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 .
- Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 .
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Inneres- und Kommunales
Letzte Aktualisierung: 18.03.2021
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