Gemeinde- und Gemeindeverbandsdienst – Einteilung der öffentlich Bediensteten

Allgemeine Informationen

Die Einteilung der Bediensteten in Gemeinden, Gemeindeverbänden und Statutarstädten erfolgt grundsätzlich als Vertragsbedienstete oder pragmatisierte Bedienstete (Beamtinnen und Beamte).

Voraussetzungen

Je nach Art des Dienstverhältnisses gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Vergleichen Sie hierzu auch die Informationen zu Begründung des Dienstverhältnisses.

Fristen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erledigungsdauer

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zuständige Stelle

Gemeinden, Gemeindeverbände und Statutarstädte.

Verfahrensablauf

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Dienstvertrag oder Bescheid.

Art und Format der Nachweise

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Kosten

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zusätzliche Informationen

Die Einteilung der Bediensteten erfolgt in erster Linie nach der Art der Entstehung und der auf das Dienstverhältnis anzuwendenden Rechtsnormen. Hierbei wird zwischen Vertragsbediensteten und Beamtinnen und Beamte (pragmatisierte Bedienstete) unterschieden.

Das Vertragsbedienstetenverhältnis, nach den landesrechtlichen Regelungen, gehört dem Privatrecht an, und unterscheidet sich von sonstigen privatrechtlichen Dienstverhältnissen nur dadurch, dass es besondere Rechte und Pflichten zum Inhalt hat, die dem öffentlichen Dienst Rechnung tragen.

Als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis bezeichnet man ein Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft, das durch einen Hoheitsakt auf Lebenszeit begründet wird (daher Dienststand beziehungsweise Ruhestand). Maßnahmen der Dienstbehörde im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses (Ernennungen, Beförderungen, Ruhestandsversetzung und so weiter) sind einseitige Hoheitsakte, wobei den Betroffenen nach dem anzuwendenden Dienstrechtsverfahrensgesetz Parteistellung zukommt.

Rechtsbehelfe

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Inneres- und Kommunales
Letzte Aktualisierung: 18.03.2021

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