Allgemeines
Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, der in Österreich nachgewiesen wurde, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen.
Infektionen mit H5N1 beim Menschen sind in Europa bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Aktuelle Situation
Seit September 2024 wurden in mehreren Bundesländern diverse Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) bestätigt. Betroffen sind nicht nur Wildvögel, das Virus wurde auch in Hobbygeflügelhaltungen und landwirtschaftlichen Geflügelbetrieben nachgewiesen.
Besonders für Puten und Hühner ist die Geflügelpest sehr bedrohlich. Enten und Gänse können sich auch infizieren, zeigen aber oft keine Symptome und spielen somit in der Verbreitung der Krankheit eine wesentliche Rolle. Auch heimische Wildvögel, allen voran Wildenten und -gänse, tragen zur Ausbreitung des Virus bei.
Mit der Amtlichen Veterinärnachricht Nr. 2025/11, welche am 14.03.2025 veröffentlicht wurde, wurden die festgelegten HPAI-Risikogebiete kundgemacht. Demnach wurde das gesamte Bundesgebiet Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt.
Allgemeine Meldepflichten
- Beim Fund von toten Wasser- oder Greifvögeln ist der Fundort der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
- Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder, sofern dies nicht möglich ist, bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
Es wird die Dringlichkeit der Einhaltung der Maßnahmen und erhöhte Vorsicht der Bürger:innen in Bezug auf die Haltung von und den Umgang mit Geflügel betont!
Pflichten der Tierhalter:innen in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko
- Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Enten und Gänsen müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein Kontakt nicht möglich ist.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Unternehmer und Heimtierhalter, die Vögel in den HPAI-Risikogebieten halten, haben folgende Anzeichen der Behörde zu melden:
- Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder
- Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder
- Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche.
Veranstaltungen
Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Vögel ausgestellt, getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden, sowie von Vogelflugwettbewerben unterliegt der amtstierärztlichen Überwachung. Derartige Veranstaltungen sind bei der Behörde mindestens eine Woche vor ihrer Abhaltung unter Angabe von Zeit und Ort der Veranstaltung sowie Zahl und Art der verwendeten Vögel anzuzeigen.
Weiterführende Informationen