Bezirkshauptmannschaft Ried
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Geflügelpest

Aktuelle Situation, Pflichten der Tierhalter:innen und Rechtsgrundlagen

Allgemeines

Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, der in Österreich nachgewiesen wurde, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen.

Infektionen mit H5N1 beim Menschen sind in Europa bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Aktuelle Situation

Seit September 2024 wurden in mehreren Bundesländern diverse Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) bestätigt. Betroffen sind nicht nur Wildvögel, das Virus wurde auch in Hobbygeflügelhaltungen und landwirtschaftlichen Geflügelbetrieben nachgewiesen.

Besonders für Puten und Hühner ist die Geflügelpest sehr bedrohlich. Enten und Gänse können sich auch infizieren, zeigen aber oft keine Symptome und spielen somit in der Verbreitung der Krankheit eine wesentliche Rolle. Auch heimische Wildvögel, allen voran Wildenten und -gänse, tragen zur Ausbreitung des Virus bei.

Mit der Amtlichen Veterinärnachricht Nr. 2024/11A, welche am 07.11.2024 veröffentlicht wurde, wurden die festgelegten HPAI-Risikogebiete kundgemacht. Demnach wurde der Bezirk Ried im Innkreis zum Gebiet mit stark erhöhtem Risiko erklärt. 

Allgemeine Meldepflichten

Beim Fund von toten Wasser- oder Greifvögeln ist der Fundort der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder, sofern dies nicht möglich ist, bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

Es wird die Dringlichkeit der Einhaltung der Maßnahmen und erhöhte Vorsicht der Bürger:innen in Bezug auf die Haltung von und den Umgang mit Geflügel betont!

Pflichten der Tierhalter:innen in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko

  • Gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu wildlebenden Vögeln und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.
  • Die Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben, erfolgen.
  • Brieftauben dürfen jedenfalls in der Umgebung der Schläge zu Übungs- und Trainingszwecken aufgelassen werden, vorausgesetzt, die Tiere werden im Schlag gefüttert und getränkt.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Unternehmer und Heimtierhalter, die Vögel in den HPAI-Risikogebieten halten, haben folgende Anzeichen der Behörde zu melden:
    1. Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder
    2. Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder
    3. Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche.

Veranstaltungen

Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Vögel ausgestellt, getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden, sowie von Vogelflugwettbewerben unterliegt der amtstierärztlichen Überwachung. Derartige Veranstaltungen sind bei der Behörde mindestens eine Woche vor ihrer Abhaltung unter Angabe von Zeit und Ort der Veranstaltung sowie Zahl und Art der verwendeten Vögel anzuzeigen.

Die Behörde kann in HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation, Veranstaltungen durch Bescheid untersagen oder nur unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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